Bundesopferbeauftragter übernimmt mit der Opferbeauftragten NRW Betreuung der Betroffenen des mutmaßlichen Anschlags in Bielefeld (Pressemeldung des BMJV)

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland, Roland Weber, hat die Betreuung der Betroffenen der Tat in Bielefeld vom 18. Mai 2025 übernommen. Bei der Tat wurden nach derzeitigem Kenntnisstand fünf Personen verletzt, vier davon schwer oder lebensgefährlich. Die Ermittlung zu der Tat hat der Generalbundesanwalt am gestrigen 20. Mai 2025 übernommen.

Erfolgreicher isolierter Eilantrag auf Aussetzung einer Zwangsräumung – unzureichende Berücksichtigung besonderer Gefahren für hochschwangere Räumungsschuldnerin sowie ungeborenes Kind – Zweifel an menschenwürdiger Unterbringung bei Durchführung der Räumung – Folgenabwägung (Einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Einstweilige Anordnung vom 18.05.2025, AZ 2 BvQ 32/25, ECLI:DE:BVerfG:2025:qk20250518.2bvq003225Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO, § 765a Abs 3 ZPO, § 885 Abs 1 S 1 ZPO