
Verhandlungstermin am 19. Juli 2023, 10.00 Uhr in Sachen VIII ZR 249/22 und VIII ZR 263/22 (Bundesgerichtshof verhandelt über die Wirksamkeit der ab Mai 2019 geänderten Preisanpassungsklausel in Verfahren der Klageserie gegen Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmen) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird sich in diesem Verhandlungstermin erstmals auch mit Rechtsfragen zu der Wirksamkeit der ab Mai 2019 geänderten Preisänderungsklausel in Fernwärmelieferungsverträgen eines Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmens befassen. Es handelt sich um zwei weitere von zahlreichen beim Bundesgerichtshof anhängigen und mittlerweile überwiegend entschiedenen Verfahren, in denen Ansprüche gegen ein Berliner Energieversorgungsunternehmen geltend gemacht werden (siehe hierzu Pressemitteilungen Nr. 60/2022, Nr. 66/2022 und Nr. 79/2022).