Urheber- und MarkenR

Verhandlungstermin in Sachen VII ZR 144/22 (Vergütungsansprüche einer Hochzeits-Fotografin nach Verlegung des Hochzeitstermins wegen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie) am 27. April 2023, 9.00 Uhr, Saal E 101 (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Werkverträge zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über eine Klage auf Rückgewähr einer an eine Hochzeits-Fotografin geleisteten Anzahlung und auf Feststellung, dass ihr keine weiteren Vergütungsansprüche zustehen, weil die Kläger wegen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Hochzeitstermin verlegten und deshalb von dem Vertrag zurücktraten bzw. diesen kündigten.

Verhandlungstermin am 17. Mai 2023 um 11.00 Uhr in Sachen I ZR 144/22 (Ladenöffnung an Sonntagen) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob es gegen das Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen nach § 3 Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG) verstößt, wenn ein Geschäft aufgrund der Regelung zur Öffnung von Verkaufsstellen im näheren Einzugsgebiet des Flughafens Zweibrücken an Feriensonntagen öffnet.

Verhandlungstermin am 14. Februar 2023 um 9.30 Uhr in Sachen VI ZR 225/21 (Löschung der Eintragung über die Erteilung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren in einer Datenbank der Schufa) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Ansprüche nach der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat darüber zu entscheiden, ob ein Schuldner, dem vom Insolvenzgericht Restschuldbefreiung erteilt worden ist, von der Schufa die Löschung dieser Information in ihrer Datenbank grundsätzlich oder jedenfalls dann verlangen kann, wenn die Frist für die Speicherung dieser Information im öffentlichen bundesweiten Insolvenzportal abgelaufen ist.

Verhandlungstermin am 17. Mai 2023 um 9.00 Uhr in Sachen I ZB 43/22, I ZB 74/22 und I ZB 75/22 (Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Schiedsvereinbarungen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Verfahren darüber zu entscheiden, ob Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) vorgelagerten nationalen Rechtsschutz gegen Intra-EU-Investitions-Schiedsverfahren in Anspruch nehmen können. Die Anträge der Mitgliedstaaten auf Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens beziehen sich auf Verfahren, die Investoren aus anderen Mitgliedstaaten auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags gegen die antragstellenden Mitgliedstaaten vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes, ICSID) nach dem ICSID-Übereinkommen vom 18. März 1965 eingeleitet haben.