Bundesgerichtshof hebt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt auf (Pressemeldung des BGH)
Urteil vom 17. Oktober 2024 – 1 StR 285/24
Urteil vom 17. Oktober 2024 – 1 StR 285/24
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 6. Februar 2025 über die Revisionen des Generalbundesanwalts und einer Angeklagten gegen ein am 31. Mai 2023 verkündetes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden.
Beschluss vom 8. Oktober 2024 – 5 StR 364/24
Beschluss vom 30. September 2024 – 1 StR 334/24
Beschluss vom 8. Oktober 2024 – 2 StR 241/24
Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den in § 656c BGB vorgesehenen Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklercourtage zu entscheiden, wenn der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird. Zu entscheiden ist, ob der Einordnung einer Immobilie als Einfamilienhaus entgegensteht, dass das Gebäude über einen Anbau mit Büro und Garage verfügt. Weiter ist zu entscheiden, ob die Vorschrift anwendbar ist, wenn nicht der Verkäufer, sondern seine Ehefrau den Makler beauftragt hat.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob ein Apotheker, der auf einer Internet-Verkaufsplattform Arzneimittel vertreibt, gegen die für Gesundheitsdaten geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, und ob ein solcher Verstoß von einem anderen Apotheker mit einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.
Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob und gegebenenfalls mit welcher Folge ein Verstoß gegen den in § 656d BGB geregelten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns anzunehmen ist, wenn ein Makler allein für den Verkäufer einer Immobilie tätig geworden ist und sich der Käufer gegenüber dem Makler bei entsprechender Reduzierung des Kaufpreises zur Zahlung des Maklerlohns verpflichtet.
Der u.a. für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus der Datenschutz-Grundverordnung zuständige VI. Zivilsenat hat in dem sog. Scraping-Komplex
(Pressemitteilung 115/24) einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung für den 11. November 2024 anberaumt. In den beiden nunmehr terminierten Verfahren stellen sich in rechtlicher Hinsicht vergleichbare Fragen wie in den beiden ursprünglich zur Verhandlung am 8. Oktober 2024 vorgesehenen Verfahren. In diesen Verfahren sind die Revisionen von den Klägern kurzfristig vor dem Termin zurückgenommen worden
(Pressemitteilung 190/24).
Urteil vom 10. Oktober 2024 – I ZR 108/22
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Revisionsverfahren über den Urheberrechtsschutz von Birkenstock-Sandalen zu entscheiden.
Beschluss vom 24. September 2024 – 5 StR 499/24
Beschluss vom 25. September 2024 – 4 StR 163/24
In den oben genannten Verfahren (Pressemitteilung 115/24) wurde der auf den 8. Oktober 2024 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben, nachdem die Revisionen in beiden Verfahren zurückgenommen worden sind.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob die Verwendung der Angabe „Hautfreundlich“ in der Werbung für ein Desinfektionsmittel zulässig ist.
Beschluss vom 24. September 2024 – 4 StR 175/24
Urteil vom 24. September 2024 – XI ZR 111/23
Urteil vom 25. September 2024 – 3 StR 32/24
Urteile vom 25. September 2024 – VIII ZR 165/21, VIII ZR 176/21 und VIII ZR 20/22
Urteil vom 18. September 2024 – IV ZR 436/22