Bundesjustizministerin Hubig besucht Kyjiw: Teilnahme an Konferenz zum 30. Jubiläum der ukrainischen Verfassung (Pressemeldung des BMJV)

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig ist heute Morgen zu einem Besuch in Kyjiw eingetroffen. Es handelt sich um den ersten Besuch von Ministerin Hubig in der Ukraine seit Antritt ihres Amtes im Mai 2025. Anlass des Besuchs ist unter anderem der 30. Jahrestag der Verabschiedung der ukrainischen Verfassung.

Bund und Länder beschließen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“: Bund stellt insgesamt 450 Millionen Euro für die Stärkung der Justiz zur Verfügung (Pressemeldung des BMJV)

Bund und Länder haben heute eine Vereinbarung über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geschlossen. Mit dem Pakt soll in der laufenden Legislaturperiode eine Stärkung der Justiz erreicht werden. Dazu stellt der Bund den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung. Im Einzelnen sieht der Pakt drei Arten von Maßnahmen vor. So sollen zum einen Projekte der Digitalisierung der Justiz unterstützt werden (sog. „Digitalsäule“). Zum anderen soll die personelle Ausstattung der Justiz verbessert werden (sog. „Personalsäule“). Schließlich sollen auch die gerichtlichen Verfahrensordnungen modernisiert werden (sog. „Verfahrenssäule“). Von den bereitgestellten Mitteln des Bundes sollen insgesamt 210 Millionen Euro in die Digitalprojekte fließen; 240 Millionen Euro sind als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Landesjustiz vorgesehen. Der heutige Beschluss des Pakts für den Rechtsstaat wurde auf der Konferenz des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffen. Vorbereitet wurde der heutige Beschluss durch Verhandlungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit den Ländern.

Verhandlungstermin am 8. Juli 2026 um 9:00 Uhr in der Sache IV ZR 256/25 (Zum Anspruch des Vertragserben gegen den Beschenkten auf Herausgabe eines lebzeitigen Geschenks des Erblassers) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein durch Erbvertrag eingesetzter Erbe nach einer ihn beeinträchtigenden lebzeitigen Schenkung des Erblassers das Geschenk auch dann vom Beschenkten zurückfordern kann, wenn dem Erblasser im Erbvertrag ein Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag und eine Befugnis zur Änderung der Vertragsbestimmungen vorbehalten war.

Vorwirkender Kündigungsschutz vor Zeitabschnitten einer Elternzeit (Pressemeldung des BAG)

Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich vor jedem Zeitabschnitt auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG* berufen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt. | Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich vor jedem Zeitabschnitt auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG* berufen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt.