Urteil des Landgerichts Bamberg in dem „Mordprozess ohne Leiche“ um eine vermisste Sexarbeiterin aufgehoben (Pressemeldung des BGH)
Beschluss vom 27. Mai 2026 – 1 StR 115/26
Beschluss vom 27. Mai 2026 – 1 StR 115/26
Urteil vom 2. Juli 2026 – I ZR 96/22
Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig einen weiteren Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig errichtet. Der neue 7. Strafsenat ist gemeinsam mit dem bereits in Leipzig ansässigen 5. und 6. Strafsenat in der Villa Sack in der Karl-Heine-Straße 12 in Leipzig untergebracht. Der 7. Strafsenat ist nach dem Beschluss des Präsidiums des Bundesgerichtshofs zuständig für die Revisionen in Strafsachen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Bamberg, Bremen, Koblenz, Oldenburg, Schleswig und Stuttgart. Den Vorsitz des 7. Strafsenats hat das Präsidium Herrn Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berg übertragen. Dem 7. Strafsenat gehören sechs weitere Richterinnen und Richter an, so dass nun insgesamt 21 Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs ihren Dienst in Leipzig ausüben.
Der Bundespräsident hat Richter am Bundesgerichtshof Dr. Johannes Berg zum
Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Der Bundespräsident hat Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Michael Neef und Richter am Oberlandesgericht Marc Plücker zu Richtern am Bundesgerichtshof sowie Vorsitzende Richterin am Landgericht Antje Schiller zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
Opfer von DDR-Unrecht erhalten nun erstmals dynamisch angepasste Opferrenten bzw. Ausgleichsleistungen. Entsprechende Verordnungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Erhöhung der Opferrente und der Ausgleichsleistungen treten heute in Kraft.
Beschluss vom 1. Juni 2026 – 4 StR 638/25
Der unter anderem für Ansprüche aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob ein Unternehmen, das auf von anderen Unternehmen betriebenen Webseiten Cookies bereitstellt, dafür haftet, wenn diese Cookies ohne vorherige Einwilligung der jeweiligen Nutzer der Webseiten auf deren Endgeräten gespeichert werden.
Auf Einladung von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig kommen heute Vertreterinnen und Vertreter von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Spanien sowie EU-Justizkommissar McGrath in Berlin zu einem informellen Austausch im sogenannten „Groupe Vendôme“-Format zusammen. Bei dem Treffen sollen aktuelle rechtspolitische Themen erörtert werden. Konkret soll es um die Verbesserung des Schutzes von Frauen vor Gewalt gehen sowie um die Bekämpfung von neuen Phänomenen der digitalen Gewalt wie sexualisierten Deepfakes. Auch Fragen der Resilienz und der Stärkung der Justiz stehen auf der Tagesordnung.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig ist heute Morgen zu einem Besuch in Kyjiw eingetroffen. Es handelt sich um den ersten Besuch von Ministerin Hubig in der Ukraine seit Antritt ihres Amtes im Mai 2025. Anlass des Besuchs ist unter anderem der 30. Jahrestag der Verabschiedung der ukrainischen Verfassung.
Bund und Länder haben heute eine Vereinbarung über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geschlossen. Mit dem Pakt soll in der laufenden Legislaturperiode eine Stärkung der Justiz erreicht werden. Dazu stellt der Bund den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung. Im Einzelnen sieht der Pakt drei Arten von Maßnahmen vor. So sollen zum einen Projekte der Digitalisierung der Justiz unterstützt werden (sog. „Digitalsäule“). Zum anderen soll die personelle Ausstattung der Justiz verbessert werden (sog. „Personalsäule“). Schließlich sollen auch die gerichtlichen Verfahrensordnungen modernisiert werden (sog. „Verfahrenssäule“). Von den bereitgestellten Mitteln des Bundes sollen insgesamt 210 Millionen Euro in die Digitalprojekte fließen; 240 Millionen Euro sind als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Landesjustiz vorgesehen. Der heutige Beschluss des Pakts für den Rechtsstaat wurde auf der Konferenz des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffen. Vorbereitet wurde der heutige Beschluss durch Verhandlungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit den Ländern.
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls können Kündigungen trotz Fehlern bei den Angaben in der Massenentlassungsanzeige wirksam sein. | Abhängig von den Umständen des Einzelfalls können Kündigungen trotz Fehlern bei den Angaben in der Massenentlassungsanzeige wirksam sein.
Urteil vom 24. Juni 2026 – 1 StR 594/25
Beschluss vom 23.06.2026, AZ VIII ZR 237/25, ECLI:DE:BGH:2026:230626BVIIIZR237.25.0
Beschluss vom 23.06.2026, AZ VIa ZR 1112/23, ECLI:DE:BGH:2026:230626BVIAZR1112.23.0
Beschluss vom 23.06.2026, AZ VIa ZR 940/23, ECLI:DE:BGH:2026:230626BVIAZR940.23.0
Urteil vom 23.06.2026, AZ VIa ZR 134/23, ECLI:DE:BGH:2026:230626UVIAZR134.23.0
Beschluss vom 27. Mai 2026 – 1 StR 169/26
Der unter anderem für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein durch Erbvertrag eingesetzter Erbe nach einer ihn beeinträchtigenden lebzeitigen Schenkung des Erblassers das Geschenk auch dann vom Beschenkten zurückfordern kann, wenn dem Erblasser im Erbvertrag ein Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag und eine Befugnis zur Änderung der Vertragsbestimmungen vorbehalten war.