
Urteil wegen Mordes an ehemaligem Pastor in Berlin rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)
Urteil vom 2. Februar 2023 / Beschluss vom 31. Januar 2023 – 5 StR 285/22
Urteil vom 2. Februar 2023 / Beschluss vom 31. Januar 2023 – 5 StR 285/22
Beschluss vom 19. Januar 2023 – V ZR 78/22
Der Kartellsenat verhandelt über die Frage, ob einzelne Regelungen des vom DFB erlassenen Reglements für Spielervermittlung (RfSV) u.a. gegen das Kartellverbot aus Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßen.
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem ein Wohnungseigentümer verurteilt worden ist, den Bau eines Swimmingpools in dem Teil des Gartens, für den ihm ein Sondernutzungsrecht zusteht, zu unterlassen.
Polizeiliche Befugnisse nach SOG MV
Am 30. Januar 2023 besuchten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth und die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im Gespräch mit der Amtsgerichtsdirektorin Dr. Susanne Dreyer-Mälzer und Beschäftigten des Amtsgerichts machten sie sich ein persönliches Bild von den Auswirkungen der Flutkatastrophe auf die Arbeitsfähigkeit des Gerichts und dem Stand der Wiederaufbauarbeiten sowie den besonderen Herausforderungen bei der Rekonstruktion beschädigter Gerichtsakten. Hieran schlossen sich ein Rundgang durch die Altstadt von Ahrweiler und der Besuch einer Schule an.
Urteil vom 31. Januar 2023 – II ZR 144/21
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf abzielte, die Wirkung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November 2022 – VerfGH 154/21 u. a. – einstweilig auszusetzen. Damit wollten die Beschwerdeführenden, mehrere Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen sowie Wählerinnen und Wähler, die für den 12. Februar 2023 vorgesehene Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Hauptsache verhindern.
Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolff wird am 31. Januar 2023 ihr 70. Lebensjahr vollenden.
Das Bundesministerium der Justiz veranstaltet am 30. und 31. Januar 2023 eine Arbeitstagung zur juristischen Ausbildung, bei der es um die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur gehen wird. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen und der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt … Auseinandersetzung mit nationalsozialistischem Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur in der juristischen Ausbildung (Pressemeldung des BMJV)
Der u.a. für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen ein Urteil des Landgerichts Kleve, das im zweiten Rechtsgang ergangen ist, zu entscheiden.
Der Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, Herr Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz (BMJ) Benjamin Strasser, hat über 70 Verbände eingeladen, an einer Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau teilzunehmen. Damit soll das bestehende Entlastungspotential zum Bürokratieabbau aus Sicht der Verbände erfasst werden. Foto: Tanja Ruetz Der Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau … Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau gestartet (Pressemeldung des BMJV)
Körperschaftsteuerminderungspotenzial II
Urteil vom 26. Januar 2023 – I ZR 27/22
Nichtannahmebeschluss vom 25.01.2023, AZ 2 BvR 2255/22, ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230125.2bvr225522Art 6 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 1834 Abs 1 BGB, § 1834 Abs 3 BGB, § 274 Abs 4 Nr 1 FamFG
Ablehnung einstweilige Anordnung vom 25.01.2023, AZ 2 BvR 2189/22, ECLI:DE:BVerfG:2023:rs20230125.2bvr218922§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG
Beschluss vom 17. Januar 2023 – 5 StR 536/22
Beschluss vom 18. Januar 2023 – 2 StR 420/22
Urteil vom 24.01.2023, AZ 2 BvE 5/18, ECLI:DE:BVerfG:2023:es20230124.2bve000518Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 21 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG
Urteil vom 24.01.2023, AZ 2 BvF 2/18, ECLI:DE:BVerfG:2023:fs20230124.2bvf000218Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 42 Abs 1 GG, Art 42 Abs 2 GG, Art 77 Abs 1 S 1 GG