Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)
Beschluss vom 3. Februar 2026 – 6 StR 531/25
Beschluss vom 3. Februar 2026 – 6 StR 531/25
Am 13. Februar 2026 jährt sich der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag auf eine Demonstration der Gewerkschaft ver.di zum ersten Mal. Bei dem Anschlag in München wurden eine Frau und ihre zweijährige Tochter getötet. Viele weitere Menschen wurden teils schwer verletzt.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage zu befassen, ob die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Mietwagen ergebende Verpflichtung zur unverzüglichen Rückkehr zum Betriebssitz nach Ausführung des Beförderungsauftrags mit dem Grundgesetz und dem Unionsrecht in Einklang steht.
Anlässlich des heutigen Safer Internet Day veranstalten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Digitalverband Bitkom e.V. eine Konferenz zum Thema „Altersverifikation, Dark Patterns und In-Game-Käufe – was verändert der Digital Fairness Act?“. Bei der Veranstaltung soll es um Verantwortung in digitalen Räumen und den Auswirkungen von irreführender Werbung und süchtig machenden Inhalten gehen. Mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft soll diskutiert werden, welche Rolle der von der Europäischen Kommission angekündigte Digital Fairness Act spielen kann.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Anpassungen des sozialen Mietrechts vor, um dem rapiden Anstieg der Mieten entgegenzuwirken und den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu verbessern.
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten aus dem Datenschutzrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob die heimliche Anfertigung von Videoaufnahmen eines Familienmitglieds in einer privaten Wohnküche gegen die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) oder das deutsche bürgerliche Recht verstößt.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig ist heute für einen zweitägigen Besuch nach Den Haag gereist. Im Rahmen Ihrer Reise wird die Ministerin mehrere in Den Haag ansässige internationale Institutionen besuchen.
Das Bundesarbeitsgericht veranstaltet gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. am 11. und 12. Juni 2026 zum zwölften Mal ein Europarechtliches Symposion.
Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die darin vorgeschlagenen Änderungen sollen zu mehr finanzieller Gerechtigkeit im Alter führen. Konkret geht es bei dem Gesetzentwurf um die Aufteilung von Rentenansprüchen aus der Zeit der Ehe. Bereits nach geltendem Recht werden Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe bei einer Scheidung hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Probleme bereiten bislang vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Wird ein Rentenanspruch beim Versorgungsausgleich vergessen, verschwiegen oder übersehen, geht das bisher zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können.
Das Landgericht Gera hat den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen Untreue in sechs Fällen und Vorteilsannahme in vierzehn Fällen unter Einbeziehung von rechtskräftigen Einzelgeldstrafen aus einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Zudem hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen.
Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob die Ablehnung der Aufnahme einer sehbehinderten Patientin in eine Rehaklinik eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellt.
Urteil vom 04.02.2026, AZ VIa ZR 232/23, ECLI:DE:BGH:2026:040226UVIAZR232.23.0
Urteil vom 03.02.2026, AZ VIa ZR 566/22, ECLI:DE:BGH:2026:030226UVIAZR566.22.0
Urteil vom 03.02.2026, AZ VIa ZR 758/22, ECLI:DE:BGH:2026:030226UVIAZR758.22.0
Urteil vom 03.02.2026, AZ VIa ZR 656/22, ECLI:DE:BGH:2026:030226UVIAZR656.22.0
Urteil vom 03.02.2026, AZ VIa ZR 974/22, ECLI:DE:BGH:2026:030226UVIAZR974.22.0
Urteil vom 03.02.2026, AZ VIa ZR 914/22, ECLI:DE:BGH:2026:030226UVIAZR914.22.0
Urteil vom 03.02.2026, AZ VIa ZR 908/22, ECLI:DE:BGH:2026:030226UVIAZR908.22.0
Urteil vom 03.02.2026, AZ VIa ZR 866/22, ECLI:DE:BGH:2026:030226UVIAZR866.22.0
Urteil vom 03.02.2026, AZ VIa ZR 712/22, ECLI:DE:BGH:2026:030226BVIAZR712.22.0