Praxischeck zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im Vereins- und GmbH-Recht: Bericht zeigt Möglichkeiten zum Bürokratieabbau auf (Pressemeldung des BMJV)

Wer in Deutschland eine GmbH gründen möchte oder Anmeldungen zum Vereinsregister vornehmen möchte, ist mit zeitraubenden bürokratischen Hemmnissen belastet. Dies geht aus einem Praxischeck zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im GmbH- und Vereinsrecht hervor, den das Bundesministerium der Justiz durchgeführt hat. Eine Kurzfassung des Abschlussberichts wurde heute veröffentlicht. Der Bericht schlägt vor, Notare zu zentralen Ansprechpartnern bei der GmbH-Gründung und Vereinsregisteranmeldung zu machen. Dies würde die Prozesse vereinfachen und Entlastungen sowohl für die Wirtschaft als auch für das Ehrenamt bringen. Der Bürokratieabbau ist ein Kernanliegen der Bundesregierung. Praxischecks sind ein neues Format, um Potentiale für Bürokratieabbau zu ermitteln.

Bundesregierung entwickelt Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel – Maßnahmenkatalog zur Prävention und Bekämpfung aller Formen von sexueller Ausbeutung bis zur Arbeitsausbeutung (Pressemeldung des BMJV)

Menschenhandel ist ein abscheuliches Verbrechen. Um auf dieses Verbre­chen aufmerksam zu machen gibt es den Europäischen Tag gegen Men­schenhandel am morgigen 18. Oktober 2024. Aus diesem Anlass kündigt die Bundesregierung den ersten umfassenden Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel an. Dieser Maßnahmenkatalog wird derzeit erarbeitet und soll im Frühjahr 2025 verabschiedet werden.

Bessere statistische Grundlagen für eine evidenzbasierte Strafrechtspolitik: Bundesjustizministerium veröffentlicht Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Entwurf eines Strafrechtspflegestatistikgesetzes veröffentlicht. Ziel des Vorhabens ist es, die statistische Erfassung der Arbeit der Strafjustiz zu verbessern.  Künftig sollen für alle maßgeblichen Abschnitte des Strafverfahrens aussagekräftige Daten zur Verfügung stehen – vom Ermittlungsverfahren über die strafgerichtliche Entscheidung bis zur Erledigung der Strafvollstreckung.

Verhandlungstermin am 23. Januar 2025 um 11:00 Uhr in Sachen I ZR 222/19 und I ZR 223/19 (Vertrieb von Arzneimitteln über Internet- Verkaufsplattformen) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob ein Apotheker, der auf einer Internet-Verkaufsplattform Arzneimittel vertreibt, gegen die für Gesundheitsdaten geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, und ob ein solcher Verstoß von einem anderen Apotheker mit einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.

Weniger Bürokratie bei der Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Verbrauchern: Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Die Verbraucherstreitbeilegung soll entbürokratisiert und attraktiver gemacht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Die Verbraucherstreitbeilegung ist eine Form der einvernehmlichen Konfliktbeilegung – und eine Alternative zur gerichtlichen Rechtsdurchsetzung.

Verhandlungstermin am 23. Januar 2025 um 10.00 Uhr in Sachen I ZR 138/24 (Vereinbarung über den Maklerlohn) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob und gegebenenfalls mit welcher Folge ein Verstoß gegen den in § 656d BGB geregelten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns anzunehmen ist, wenn ein Makler allein für den Verkäufer einer Immobilie tätig geworden ist und sich der Käufer gegenüber dem Makler bei entsprechender Reduzierung des Kaufpreises zur Zahlung des Maklerlohns verpflichtet.

Verhandlungstermin am 23. Januar 2025 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 32/24 (maklerrechtliche Einordnung als Einfamilienhaus) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den in § 656c BGB vorgesehenen Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklercourtage zu entscheiden, wenn der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird. Zu entscheiden ist, ob der Einordnung einer Immobilie als Einfamilienhaus entgegensteht, dass das Gebäude über einen Anbau mit Büro und Garage verfügt. Weiter ist zu entscheiden, ob die Vorschrift anwendbar ist, wenn nicht der Verkäufer, sondern seine Ehefrau den Makler beauftragt hat.

Neuer Verhandlungstermin am Montag, den 11. November 2024 um 14.00 Uhr in den sog. Scraping-Verfahren (Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook) in Sachen VI ZR 10/24 und VI ZR 186/24 (Pressemeldung des BGH)

Der u.a. für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus der Datenschutz-Grundverordnung zuständige VI. Zivilsenat hat in dem sog. Scraping-Komplex
(Pressemitteilung 115/24) einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung für den 11. November 2024 anberaumt. In den beiden nunmehr terminierten Verfahren stellen sich in rechtlicher Hinsicht vergleichbare Fragen wie in den beiden ursprünglich zur Verhandlung am 8. Oktober 2024 vorgesehenen Verfahren. In diesen Verfahren sind die Revisionen von den Klägern kurzfristig vor dem Termin zurückgenommen worden
(Pressemitteilung 190/24).