Verhandlungstermin am 5. November 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 272/25 und I ZR 275/25 (Dürfen bei einer Kündigung von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr Login-Daten abgefragt werden?) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Verfahren darüber zu entscheiden, ob bei einer Online-Kündigung von Verträgen gegen die verbraucherschützenden Vorgaben des § 312k BGB verstoßen wird, wenn der Verbraucher im Rahmen des Kündigungsvorgangs seine Login-Daten eingeben muss.





