
Zum Gestaltungsspielraum eines Fernwärmeversorgungsunternehmens bei der Ausgestaltung einer im laufenden Vertragsverhältnis einseitig angepassten Preisänderungsklausel (hier: Verwendung unterschiedlicher Referenzjahre für den Ausgangspreis einerseits und das Markt- und Kostenelement andererseits) (Pressemeldung des BGH)
Urteile vom 27. September 2023 – VIII ZR 249/22 und VIII ZR 263/22