Urteil wegen Mordes an ehemaligem Pastor in Berlin rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)
Urteil vom 2. Februar 2023 / Beschluss vom 31. Januar 2023 – 5 StR 285/22
Urteil vom 2. Februar 2023 / Beschluss vom 31. Januar 2023 – 5 StR 285/22
Polizeiliche Befugnisse nach SOG MV
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem ein Wohnungseigentümer verurteilt worden ist, den Bau eines Swimmingpools in dem Teil des Gartens, für den ihm ein Sondernutzungsrecht zusteht, zu unterlassen.
Der Kartellsenat verhandelt über die Frage, ob einzelne Regelungen des vom DFB erlassenen Reglements für Spielervermittlung (RfSV) u.a. gegen das Kartellverbot aus Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßen.
Beschluss vom 19. Januar 2023 – V ZR 78/22
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf abzielte, die Wirkung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November 2022 – VerfGH 154/21 u. a. – einstweilig auszusetzen. Damit wollten die Beschwerdeführenden, mehrere Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen sowie Wählerinnen und Wähler, die für den 12. Februar 2023 vorgesehene Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Hauptsache verhindern.
Urteil vom 31. Januar 2023 – II ZR 144/21
Am 30. Januar 2023 besuchten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth und die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im Gespräch mit der Amtsgerichtsdirektorin Dr. Susanne Dreyer-Mälzer und Beschäftigten des Amtsgerichts machten sie sich ein persönliches Bild von den Auswirkungen der Flutkatastrophe auf die Arbeitsfähigkeit des Gerichts und dem Stand der Wiederaufbauarbeiten sowie den besonderen Herausforderungen bei der Rekonstruktion beschädigter Gerichtsakten. Hieran schlossen sich ein Rundgang durch die Altstadt von Ahrweiler und der Besuch einer Schule an.
Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolff wird am 31. Januar 2023 ihr 70. Lebensjahr vollenden.
Urteil vom 26. Januar 2023 – I ZR 27/22
Körperschaftsteuerminderungspotenzial II
Der u.a. für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen ein Urteil des Landgerichts Kleve, das im zweiten Rechtsgang ergangen ist, zu entscheiden.
Beschluss vom 18. Januar 2023 – 2 StR 420/22
Beschluss vom 17. Januar 2023 – 5 StR 536/22
Ablehnung einstweilige Anordnung vom 25.01.2023, AZ 2 BvR 2189/22, ECLI:DE:BVerfG:2023:rs20230125.2bvr218922§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss vom 25.01.2023, AZ 2 BvR 2255/22, ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230125.2bvr225522Art 6 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 1834 Abs 1 BGB, § 1834 Abs 3 BGB, § 274 Abs 4 Nr 1 FamFG
Urteil vom 24.01.2023, AZ 2 BvE 5/18, ECLI:DE:BVerfG:2023:es20230124.2bve000518Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 21 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG
Parteienfinanzierung – Absolute Obergrenze
Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag verworfen, die sich im Wege des Organstreitverfahrens gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Erhöhung des Gesamtvolumens der staatlichen Parteienfinanzierung („absolute Obergrenze“) richteten. Die Antragstellerin rügte, dass der Deutsche Bundestag sie durch den Ablauf des Verfahrens zur Verabschiedung dieses Gesetzes in ihren Fraktionsrechten verletzt habe. Die Anträge sind unzulässig, weil ein statthafter Antragsgegenstand beziehungsweise die Antragsbefugnis fehlt.
In der berliner B.Z. vom 23. Januar 2023 (online um 7:51 Uhr) wird unter der Überschrift „Der Bundesgerichtshof kehrt zurück an die Spree“ darüber berichtet, dass der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nach Berlin verlegt und in die Räumlichkeiten in der Rauchstraße 17 in Berlin-Tiergarten umziehen werde.