Gericht

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen künftige Mitwirkung Deutschlands an Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und am internationalen Pandemievertrag (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die zukünftige Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu den geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2005 und zu einem internationalen Pandemievertrag beziehungsweise gegen den zukünftigen Erlass eines entsprechenden Ratifikationsgesetzes richtet.

Verfassungsbeschwerde gegen wettbewerbsrechtliche Eilentscheidung wegen fehlender Rechtswegerschöpfung erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der Beschwerdeführerin im Verfahren ergangene wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung richtet. Damit wird der mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Eilantrag gegenstandslos.

Teilnahme am Jahrestreffen der lateinamerikanischen Verfassungsgerichte und Verfassungskammern (Pressemeldung des BVerfG)

Vom 20. bis 22. September 2023 nahm der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), am 28. Jahrestreffen der lateinamerikanischen Verfassungsgerichte und Verfassungskammern in San José (Costa Rica) teil. Weiterer Programmpunkt war ein Besuch beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo er durch dessen Präsidenten Dr. Ricardo Pérez Manrique empfangen wurde.

Verfassungsbeschwerden in äußerungsrechtlichen Eilverfahren wegen unzureichend dargelegter Verfahrensfehler unzulässig (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die fachgerichtliche Untersagung einer Online-Berichterstattung richten. Die mit ihnen verbundenen Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen werden damit gegenstandslos.

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen künftige Mitwirkung der Bundesrepublik an geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und an einem internationalen Pandemievertrag unzulässig – kein tauglicher Beschwerdegegenstand – zudem unzureichende Beschwerdebegründung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 15.09.2023, AZ 2 BvR 1082/23, ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230915.2bvr108223§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, IGV