VerfahrensR

Verhandlungstermin am 17. Mai 2023 um 9.00 Uhr in Sachen I ZB 43/22, I ZB 74/22 und I ZB 75/22 (Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Schiedsvereinbarungen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Verfahren darüber zu entscheiden, ob Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) vorgelagerten nationalen Rechtsschutz gegen Intra-EU-Investitions-Schiedsverfahren in Anspruch nehmen können. Die Anträge der Mitgliedstaaten auf Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens beziehen sich auf Verfahren, die Investoren aus anderen Mitgliedstaaten auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags gegen die antragstellenden Mitgliedstaaten vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes, ICSID) nach dem ICSID-Übereinkommen vom 18. März 1965 eingeleitet haben.