
85. Geburtstag der Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Karin Graßhof (Pressemeldung des BVerfG)
Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Karin Graßhof wird am 25. Juni 2022 ihr 85. Lebensjahr vollenden.
Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Karin Graßhof wird am 25. Juni 2022 ihr 85. Lebensjahr vollenden.
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König besuchte vom 21. Juni bis 23. Juni 2022 das italienische Verfassungsgericht in Rom und wurde dort von dem Präsidenten Prof. Giuliano Amato empfangen. Es fanden Fachgespräche unter anderem zu verfassungsrechtlichen Fragestellungen innerhalb der Europäischen Union statt. Daneben trafen die Delegationsmitglieder im Rahmen eines Empfangs auch auf die Justizministerin der Republik Italien Prof. Marta Maria Cartabia.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (im Folgenden: Antragstellerin) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag war darauf gerichtet, die von der Antragstellerin benannten Kandidaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig als Vorsitzende mehrerer Ausschüsse im Deutschen Bundestag einzusetzen.
Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Zweite Senat entschieden, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel durch eine im Rahmen einer Pressekonferenz mit dem Präsidenten der Republik Südafrika am 6. Februar 2020 in Pretoria getätigte Äußerung zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen und deren anschließende Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt hat.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats die Verfassungsbeschwerde eines Herstellers eines Virenschutzprogramms nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit Beschluss vom 22. Juli 2021 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Nichtanerkennungsbeschwerde der Deutschen Zentrumspartei (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zurückgewiesen. Diese richtete sich gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, die Beschwerdeführerin nicht als Partei für die Bundestagswahl anzuerkennen. Der Zweite Senat hat die – erstmalig in einem Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren ohne Begründung bekanntgegebene – Entscheidung nunmehr gemäß § 96d Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) begründet.
Am heutigen Tage hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Paulus die Entlassungsurkunde ausgehändigt. Andreas Paulus scheidet nach Ablauf seiner 12-jährigen Amtszeit aus dem Dienst. Wegen seiner Verdienste für die Bundesrepublik Deutschland verlieh der Bundespräsident Herrn Prof. Dr. Paulus bei diesem Anlass das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auf eine Vorlage entschieden, dass § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg unzulässig sind. Die Vorlageverfahren betreffen die Anwendung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum des Landes Berlin vom 29. November 2013 (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG) auf Wohnraum, der bereits vor Erlass des Gesetzes zur Vermietung als Ferienwohnung genutzt wurde. Das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz stellt eine solche Nutzung von Wohnraum grundsätzlich unter den Vorbehalt einer Genehmigung.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, mit der sich die Beschwerdeführerinnen gegen ihre Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach erfolgtem Wechsel des Aufgabenträgers wandten. Die fachgerichtlichen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerinnen jeweils in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG).
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auf die Vorlage eines Sozialgerichts und zwei Verfassungsbeschwerden entschieden, dass § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie § 57 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind, als beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Weitergehende Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen, soweit sie die Frage der Berücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung betrafen.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Ablehnung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren verfassungswidrig war. Der Antrag des Beschwerdeführers auf die Bewilligung von Beratungshilfe wurde vom zuständigen Amtsgericht in mehreren Entscheidungen wegen Mutwilligkeit abgelehnt.
Am 18. und 19. Mai 2022 besuchte eine Delegation des kolumbianischen Verfassungsgerichts unter Leitung der Vizepräsidentin Diana Fajardo Rivera das Bundesverfassungsgericht. Die Delegationsmitglieder wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Die Themen der Fachgespräche waren unter anderem das Individualbeschwerdeverfahren und die Meinungsfreiheit sowie die Rechte der Natur und der Klimaschutz. Darüber hinaus diente der Besuch dem allgemeinen Erfahrungsaustausch beider Gerichte.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage des Amtsgerichts Wiesbaden zu § 193 Abs. 6 Satz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für unzulässig erklärt, da sie den Begründungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht genügt. Die Vorlage betrifft die Frage, ob diese Vorschrift insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Versicherungsnehmer für jeden angefangenen Monat eines Prämienrückstandes einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des Prämienrückstandes zu entrichten hat.
Impfnachweis (COVID-19)
Am Sonntag, dem 22. Mai 2022, findet im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das 22. Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „Alternative Fakten – leben wir im selben Universum?“ unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) statt. Veranstalter des Verfassungsgesprächs sind die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts vier Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) in der Freien und Hansestadt Hamburg, in der Freien Hansestadt Bremen sowie in der Stadt Freiburg im Breisgau betreffen.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 IfSG in der Fassung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 (§ 28b IfSG a. F.) geregelte Untersagung der Öffnung von Gaststätten zur Eindämmung der Corona-Pandemie richtete.
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard), wird am 11. Mai 2022 sein 85. Lebensjahr vollenden.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz – BüGembeteilG) ganz überwiegend mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dieses Gesetz verpflichtet die Betreiber von Windenergieanlagen (Vorhabenträger), Windparks nur durch eine eigens dafür zu gründende Projektgesellschaft zu betreiben und Anwohnerinnen und Anwohner sowie standortnahe Gemeinden durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder stattdessen durch den Erwerb von Sparprodukten durch die Anwohner und die Zahlung einer Abgabe an die Gemeinde mit insgesamt mindestens 20 % an deren Ertrag zu beteiligen. Dadurch soll die Akzeptanz für neue Windenergieanlagen verbessert und so der weitere Ausbau der Windenergie an Land gefördert werden. Die damit verfolgten Gemeinwohlziele des Klimaschutzes, des Schutzes von Grundrechten vor Beeinträchtigungen durch den Klimawandel und der Sicherung der Stromversorgung sind hinreichend gewichtig, um den mit der Beteiligungspflicht verbundenen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Vorhabenträger aus Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigen zu können.