Pressestelle des BMJV

Erstellt vom Import-Prozess

Verlässliche Unterstützung für Opfer terroristischer Gewalt dauerhaft sicherstellen: Bundesregierung beschließt Entwurf eines Bundesopferbeauftragtengesetzes (Pressemeldung des BMJV)

Das Amt des Bundesopferbeauftragten soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag des Bundesjustizministeriums beschlossen hat. Damit soll der besonderen Bedeutung des Amts Rechnung getragen und dauerhaft gewährleistet werden, dass Betroffene unterstützt werden.

Informationskampagne zum Thema „Häusliche Gewalt“ startet (Pressemeldung des BMJV)

Häusliche Gewalt ist eine der größten Herausforderungen im Gewaltschutz in Deutschland. Dies thematisiert eine bundesweite Kampagne unter dem Motto „Dein Mut findet Rückhalt“. Mit Plakaten, in Apotheken und Arztpraxen, im Internet und in den sozialen Medien macht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf die vorhandenen Hilfsangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt aufmerksam.

Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität: Entdeckungsrisiko und Abschreckung spürbar erhöhen (Pressemeldung des BMJV)

Steuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland konsequenter verfolgt werden. Dazu haben Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig heute einen gemeinsamen Aktionsplan vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen schlagkräftigere und besser vernetzte Finanz- und Ermittlungsbehörden, die Bündelung der Expertise und Erkenntnisse von Bund und Ländern, die Analyse von Daten ebenso wie die Erhöhung der Abschreckung und des Entdeckungsrisikos.

Modernisierungsschub für das Recht der Genossenschaften: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Das Recht der Genossenschaften soll modernisiert werden. Das sieht ein heute beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Mit den neuen Regelungen soll die Gründung von Genossenschaften beschleunigt und die Digitalisierung weiter gefördert werden. Nicht erforderliche Schriftformerfordernisse sollen wegfallen. Zugleich sind neue Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften vorgesehen.

Bessere Unterstützung und höhere Entschädigung für letztlich zu Unrecht Inhaftierte: Bundesjustizministerium schlägt Reform der Strafverfolgungsentschädigung vor (Pressemeldung des BMJV)

Wer im Rahmen der Strafverfolgung in Deutschland letztlich zu Unrecht eine Freiheitsentziehung erlitten hat, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Das betrifft Fälle, in denen eine zunächst erfolgte Verurteilung später aufgehoben wird oder das Verfahren, das zur Freiheitsentziehung geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet. Für jeden Tag der Haft sollen Betroffene künftig 100 Euro erhalten statt bisher 75 Euro.

Nationale Stelle zur Verhütung von Folter übergibt Jahresbericht (Pressemeldung des BMJV)

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat heute ihren Bericht für das Jahr 2025 vorgestellt und an Bund und Länder übergeben. Frank Schwabe, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, hat den Bericht für den Bund entgegengenommen. Für die Länder hat Anna Gallina, Justizsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg und Vorsitzende der Justizministerkonferenz 2026, den Bericht entgegengenommen. 

Groupe Vendôme trifft sich in Berlin zum Austausch über aktuelle rechtspolitische Themen (Pressemeldung des BMJV)

Auf Einladung von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig kommen heute Vertreterinnen und Vertreter von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Spanien sowie EU-Justizkommissar McGrath in Berlin zu einem informellen Austausch im sogenannten „Groupe Vendôme“-Format zusammen. Bei dem Treffen sollen aktuelle rechtspolitische Themen erörtert werden. Konkret soll es um die Verbesserung des Schutzes von Frauen vor Gewalt gehen sowie um die Bekämpfung von neuen Phänomenen der digitalen Gewalt wie sexualisierten Deepfakes. Auch Fragen der Resilienz und der Stärkung der Justiz stehen auf der Tagesordnung.

Bundesjustizministerin Hubig besucht Kyjiw: Teilnahme an Konferenz zum 30. Jubiläum der ukrainischen Verfassung (Pressemeldung des BMJV)

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig ist heute Morgen zu einem Besuch in Kyjiw eingetroffen. Es handelt sich um den ersten Besuch von Ministerin Hubig in der Ukraine seit Antritt ihres Amtes im Mai 2025. Anlass des Besuchs ist unter anderem der 30. Jahrestag der Verabschiedung der ukrainischen Verfassung.

Bund und Länder beschließen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“: Bund stellt insgesamt 450 Millionen Euro für die Stärkung der Justiz zur Verfügung (Pressemeldung des BMJV)

Bund und Länder haben heute eine Vereinbarung über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geschlossen. Mit dem Pakt soll in der laufenden Legislaturperiode eine Stärkung der Justiz erreicht werden. Dazu stellt der Bund den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung. Im Einzelnen sieht der Pakt drei Arten von Maßnahmen vor. So sollen zum einen Projekte der Digitalisierung der Justiz unterstützt werden (sog. „Digitalsäule“). Zum anderen soll die personelle Ausstattung der Justiz verbessert werden (sog. „Personalsäule“). Schließlich sollen auch die gerichtlichen Verfahrensordnungen modernisiert werden (sog. „Verfahrenssäule“). Von den bereitgestellten Mitteln des Bundes sollen insgesamt 210 Millionen Euro in die Digitalprojekte fließen; 240 Millionen Euro sind als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Landesjustiz vorgesehen. Der heutige Beschluss des Pakts für den Rechtsstaat wurde auf der Konferenz des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffen. Vorbereitet wurde der heutige Beschluss durch Verhandlungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit den Ländern.

Achter Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister (Pressemeldung des BMJV)

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich heute in Hamburg zu ihrem achten Bund-Länder-Digitalgipfel getroffen. Bei dem Treffen wurde über anstehende Vorhaben zur Förderung der Digitalisierung der Justiz gesprochen. Bundesjustizministerin Hubig hat darüber berichtet, wie die Planung der Projekte zur Digitalisierung der Justiz voranschreitet, die ab 2027 vom Bund mitfinanziert werden sollen.

Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts: Kabinett beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte sollen modernisiert werden. Künftig sollen Videoverhandlungen durch Schiedsgerichte und elektronische Schiedssprüche gesetzlich ausdrücklich zulässig sein. Außerdem soll es unter gewissen Umständen möglich werden, vor mit Schiedssachen befassten staatlichen Gerichten englische Dokumente einzureichen und Verfahren auf Englisch zu führen. Darüber hinaus soll die Veröffentlichung von schiedsrechtlichen Entscheidungen gefördert werden. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heute beschlossen hat.

Verfahren vor Verwaltungsgerichten: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für grundlegende Modernisierung (Pressemeldung des BMJV)

Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Ein wesentliches Ziel der Reform ist es, Verwaltungsgerichte zu entlasten und Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Verwaltungsgerichte sollen deshalb häufiger in kleinerer Besetzung entscheiden können. Auch sollen sie verspätet vorgebrachte Tatsachen leichter zurückweisen können. Ein weiteres Ziel der Reform ist es, die Befolgung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen durch den Staat besser zu gewährleisten: Verwaltungsgerichte sollen deshalb besser gegen sogenannten exekutiven Ungehorsam vorgehen können. Schließlich sollen auch die Regeln über den Widerspruch gegen behördliche Entscheidungen fortentwickelt werden: Bürgerinnen und Bürger sollen einen Widerspruch zukünftig auch per einfacher E-Mail einlegen können. Der Gesetzentwurf ist Teil des Paktes für den Rechtsstaat.

Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen: Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Kabinett beschlossen (Pressemeldung des BMJV)

Die gesetzlichen Regelungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen sollen angepasst werden. Das hat die Bundesregierung heute auf Vorschlag des Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministeriums beschlossen. Die Anpassungen betreffen in erster Linie die Frage, an welchem Ort solche Maßnahmen vorgenommen werden dürfen, wenn sie grundsätzlich zulässig sind. Künftig soll es ausnahmsweise zulässig sein, vom sogenannten Krankenhausvorbehalt abzuweichen: In eng begrenzten Ausnahmefällen sollen künftig ärztliche Zwangsmaßnahmen auch außerhalb eines Krankenhauses vorgenommen werden können. Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Gleichzeitig sieht der Entwurf weitere Neuregelungen im Betreuungs- und Verfahrensrecht vor, die die Selbstbestimmung von Menschen verbessern sollen, die von ärztlichen Zwangsmaßnahmen betroffen sind.

Kampf gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung: Bundeskabinett beschließt Strafrechtsreform (Pressemeldung des BMJV)

Menschenhandel in Deutschland soll effektiver bekämpft, Täterinnen und Täter sollen konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden. Dazu sollen die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend reformiert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt Erfahrungen der Strafverfolgungs­praxis sowie Empfehlungen aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.

Besserer Schutz für Betroffene von häuslicher Gewalt: Bundesjustizministerium schlägt Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren vor (Pressemeldung des BMJV)

Betroffene von häuslicher Gewalt sollen im familiengerichtlichen Verfahren besser geschützt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Im Gesetzentwurf ist unter anderem ein neuer Wahlgerichtsstand vorgesehen: Er soll gewaltbetroffenen Elternteilen eine Möglichkeit eröffnen, in familiengerichtlichen Verfahren ihren aktuellen Aufenthaltsort geheim zu halten. Auch soll klargestellt werden: Familiengerichte sollen in Fällen von häuslicher Gewalt nicht aktiv auf ein Einvernehmen der Verfahrensbeteiligten hinwirken. Sie müssen außerdem Anhaltspunkten für häusliche Gewalt frühzeitig nachgehen. Geregelt werden soll auch, dass Familienrichterinnen und Familienrichter Grundkenntnisse über Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt benötigen. Zudem soll das Scheidungsrecht modifiziert werden: Es soll klargestellt werden, dass in Fällen häuslicher Gewalt eine Scheidung in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist.  Der Gesetzentwurf sieht daneben Änderungen vor, mit denen die Stellung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren verbessert werden soll. Außerdem sollen bestimmte Verfahrensabläufe vereinfacht und beschleunigt werden.

Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Raub und Vergewaltigung: Bundesregierung beschließt Strafverschärfung (Pressemeldung des BMJV)

Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Hubig beschlossen hat. Mit der Gesetzesanpassung soll der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von dem Einsatz von K.o.-Tropfen ausgeht. Der Vorschlag für die Anpassung des Strafgesetzbuches erfolgt auch im Lichte aktueller Rechtsprechung.