Pressestelle des BMJV

Erstellt vom Import-Prozess

Achter Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister (Pressemeldung des BMJV)

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich heute in Hamburg zu ihrem achten Bund-Länder-Digitalgipfel getroffen. Bei dem Treffen wurde über anstehende Vorhaben zur Förderung der Digitalisierung der Justiz gesprochen. Bundesjustizministerin Hubig hat darüber berichtet, wie die Planung der Projekte zur Digitalisierung der Justiz voranschreitet, die ab 2027 vom Bund mitfinanziert werden sollen.

Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts: Kabinett beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte sollen modernisiert werden. Künftig sollen Videoverhandlungen durch Schiedsgerichte und elektronische Schiedssprüche gesetzlich ausdrücklich zulässig sein. Außerdem soll es unter gewissen Umständen möglich werden, vor mit Schiedssachen befassten staatlichen Gerichten englische Dokumente einzureichen und Verfahren auf Englisch zu führen. Darüber hinaus soll die Veröffentlichung von schiedsrechtlichen Entscheidungen gefördert werden. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heute beschlossen hat.

Kampf gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung: Bundeskabinett beschließt Strafrechtsreform (Pressemeldung des BMJV)

Menschenhandel in Deutschland soll effektiver bekämpft, Täterinnen und Täter sollen konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden. Dazu sollen die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend reformiert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt Erfahrungen der Strafverfolgungs­praxis sowie Empfehlungen aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.

Verfahren vor Verwaltungsgerichten: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für grundlegende Modernisierung (Pressemeldung des BMJV)

Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Ein wesentliches Ziel der Reform ist es, Verwaltungsgerichte zu entlasten und Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Verwaltungsgerichte sollen deshalb häufiger in kleinerer Besetzung entscheiden können. Auch sollen sie verspätet vorgebrachte Tatsachen leichter zurückweisen können. Ein weiteres Ziel der Reform ist es, die Befolgung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen durch den Staat besser zu gewährleisten: Verwaltungsgerichte sollen deshalb besser gegen sogenannten exekutiven Ungehorsam vorgehen können. Schließlich sollen auch die Regeln über den Widerspruch gegen behördliche Entscheidungen fortentwickelt werden: Bürgerinnen und Bürger sollen einen Widerspruch zukünftig auch per einfacher E-Mail einlegen können. Der Gesetzentwurf ist Teil des Paktes für den Rechtsstaat.

Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen: Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Kabinett beschlossen (Pressemeldung des BMJV)

Die gesetzlichen Regelungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen sollen angepasst werden. Das hat die Bundesregierung heute auf Vorschlag des Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministeriums beschlossen. Die Anpassungen betreffen in erster Linie die Frage, an welchem Ort solche Maßnahmen vorgenommen werden dürfen, wenn sie grundsätzlich zulässig sind. Künftig soll es ausnahmsweise zulässig sein, vom sogenannten Krankenhausvorbehalt abzuweichen: In eng begrenzten Ausnahmefällen sollen künftig ärztliche Zwangsmaßnahmen auch außerhalb eines Krankenhauses vorgenommen werden können. Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Gleichzeitig sieht der Entwurf weitere Neuregelungen im Betreuungs- und Verfahrensrecht vor, die die Selbstbestimmung von Menschen verbessern sollen, die von ärztlichen Zwangsmaßnahmen betroffen sind.

Besserer Schutz für Betroffene von häuslicher Gewalt: Bundesjustizministerium schlägt Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren vor (Pressemeldung des BMJV)

Betroffene von häuslicher Gewalt sollen im familiengerichtlichen Verfahren besser geschützt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Im Gesetzentwurf ist unter anderem ein neuer Wahlgerichtsstand vorgesehen: Er soll gewaltbetroffenen Elternteilen eine Möglichkeit eröffnen, in familiengerichtlichen Verfahren ihren aktuellen Aufenthaltsort geheim zu halten. Auch soll klargestellt werden: Familiengerichte sollen in Fällen von häuslicher Gewalt nicht aktiv auf ein Einvernehmen der Verfahrensbeteiligten hinwirken. Sie müssen außerdem Anhaltspunkten für häusliche Gewalt frühzeitig nachgehen. Geregelt werden soll auch, dass Familienrichterinnen und Familienrichter Grundkenntnisse über Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt benötigen. Zudem soll das Scheidungsrecht modifiziert werden: Es soll klargestellt werden, dass in Fällen häuslicher Gewalt eine Scheidung in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist.  Der Gesetzentwurf sieht daneben Änderungen vor, mit denen die Stellung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren verbessert werden soll. Außerdem sollen bestimmte Verfahrensabläufe vereinfacht und beschleunigt werden.

Neue Regeln für grenzüberschreitende Strafverfahren: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) soll grundlegend neu gefasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung heute auf Vorschlag des Bundesjustizministeriums beschlossen. Das IRG regelt die Zusammenarbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit ausländischen Behörden und Gerichten – zum Beispiel bei der grenzüberschreitenden Beweiserhebung oder bei Auslieferungen. Mit der Reform sollen Rechte von Betroffenen im Verfahren gestärkt, europäische Vorgaben umgesetzt und das Gesetz insgesamt handhabbarer für Praktikerinnen und Praktiker gemacht werden. Außerdem soll erstmals eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen – zum Beispiel Sondertribunalen – geschaffen werden.

Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Raub und Vergewaltigung: Bundesregierung beschließt Strafverschärfung (Pressemeldung des BMJV)

Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Hubig beschlossen hat. Mit der Gesetzesanpassung soll der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von dem Einsatz von K.o.-Tropfen ausgeht. Der Vorschlag für die Anpassung des Strafgesetzbuches erfolgt auch im Lichte aktueller Rechtsprechung.

Schutz vor häuslicher Gewalt – Kinderrechte – partnerschaftliche Kinderbetreuung: Bundesministerin Hubig schlägt Reform des Kindschaftsrechts vor (Pressemeldung des BMJV)

Bundesjustizministerin Hubig hat heute einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vor. Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert werden. Dazu sind mehrere Neuerungen vorgesehen. Unter anderem soll erstmals im Gesetz klargestellt werden: Wenn ein Elternteil gegen den anderen Elternteil gewalttätig wird, kann der Umgang mit dem Kind ausgeschlossen werden, wenn dies zur Abwendung einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils geboten ist. Mit der Reform sollen außerdem Kinderrechte gestärkt werden. Zudem sollen nicht verheiratete Eltern leichter das gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Gestärkt werden soll auch die partnerschaftliche Kinderbetreuung nach einer Trennung.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Bundeskabinett beschließt Änderungen (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag der Bundesministerinnen Hubig und Prien einen Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung will den strafrechtlichen Schutz der Umwelt verbessern. So sollen künftig in besonders gravierenden Fällen von Umweltkriminalität höhere Strafmaße möglich sein. Überdies sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten in Fällen von besonders schweren Umweltstraftaten. Beispielsweise sollen die Behörden in diesen Fällen erstmals auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen können. Auch sollen die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden. Diese und weitere Änderungen der umweltrechtlichen Strafvorschriften sind in einem Gesetzentwurf vorgesehen, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Der Gesetzentwurf dient auch der Umsetzung der neuen europäischen Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt.

Online-Bildabgleich und automatisierte Datenanalyse: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf für neue digitale Ermittlungsmaßnahmen (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der Einsatz bestimmter digitaler Ermittlungsinstrumente durch Strafverfolgungsbehörden erstmals gesetzlich geregelt werden soll. Zukünftig sollen Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen befugt sein, Bilder aus einem Strafverfahren automatisiert mit im Internet öffentlich verfügbaren Darstellungen abzugleichen (sogenannter automatisierter biometrischer Online-Bildabgleich). Außerdem sollen sie Informationen, die bereits rechtmäßig bei ihnen gespeichert sind, mit dem Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analysesoftware besser nutzen können (sogenannte automatisierte Datenanalyse).

Mehr Mieterschutz bei möblierten Wohnungen, Indexmieten, Kurzzeitmietverträgen und Schonfristzahlungen: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Anpassung des sozialen Mietrechts beschlossen: Mit ihm soll der Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessert und der Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten gebremst werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat den Gesetzentwurf vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Begrenzung der Steigerung von Indexmieten vor: In angespannten Wohnungsmärkten sollen Steigerungen des Verbraucherpreisindexes oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent im Jahr nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. Außerdem enthält der Entwurf neue Regeln für Kurzzeitvermietungen und die Vermietung von möbliertem Wohnraum: Mit diesen neuen Regeln sollen Rechtsunsicherheiten behoben und der Mietpreisbremse bessere Wirkung verliehen werden. Vorgesehen ist darüber hinaus eine Ausweitung der Regelung über die sogenannte Schonfristzahlung: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen durch Nachzahlung der Miete eine Kündigung einmalig abwenden können. Im Interesse von Vermieterinnen und Vermietern sollen außerdem Kleinmodernisierungen erleichtert werden: Dazu soll die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen angehoben werden.

Ausgleich von Rentenansprüchen nach einer Scheidung: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs (Pressemeldung des BMJV)

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag der Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig beschlossen hat. Bei dem Versorgungsausgleich werden im Rahmen der Scheidung die Rentenansprüche aus der Ehezeit hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Probleme bereiten bislang vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Wird ein Rentenanspruch beim Versorgungsausgleich vergessen, verschwiegen oder übersehen, geht das bisher zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können. So soll sichergestellt werden, dass die Ziele des Versorgungsausgleichs – eine faire Teilhabe beider Eheleute an den in der Zeit der Ehe erworbenen Rentenansprüchen – auch wirklich erreicht werden.

Kampf gegen Internetkriminalität: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur vorsorglichen Sicherung von IP-Adressen (Pressemeldung des BMJV)

Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen, Cyberbetrug oder digitale Gewalt: Internetbezogene Straftaten wie diese sollen künftig besser aufgeklärt werden können. Die Bundesregierung hat dazu heute einen Gesetzentwurf beschlossen. Der Entwurf sieht für Internetzugangsanbieter neue Pflichten vor. Es geht dabei um die Speicherung von Internetprotokoll-Adressen (IP-Adressen). Anbieter sollen künftig verpflichtet sein, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate vorsorglich zu speichern. IP-Adressen sind oft der einzige Ansatzpunkt, um Täter bei internetbezogener Kriminalität zu identifizieren. Schon nach geltendem Recht dürfen Ermittlungsbehörden diesen Spuren nachgehen. Bislang läuft dieser Ermittlungsansatz jedoch oft ins Leere. Denn IP-Adressen werden immer wieder neu vergeben – und Internetzugangsanbieter speichern oft nur für wenige Tage, welchem Zugang eine Adresse wann zugeordnet war. Die vorgeschlagene Speicherpflicht bezieht sich ausschließlich auf IP-Adressen und Port-Nummern – nicht auf sonstige Verkehrsdaten. Die Bildung von Bewegungsprofilen im Netz ist ausgeschlossen. Es bleibt außerdem dabei, dass Ermittlungsbehörden nur im Einzelfall, insbesondere beim Verdacht von Straftaten, Auskunft darüber verlangen können, welchem Anschlussinhaber eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Der heute beschlossene Gesetzentwurf wurde vom Bundesjustizministerium in enger Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesdigitalministerium erarbeitet. Er sieht neben der Verpflichtung zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen weitere Neuregelungen vor.

Besserer Schutz vor digitaler Gewalt: Bundesjustizministerin schlägt Anpassung des Straf- und Zivilrechts vor (Pressemeldung des BMJV)

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat heute den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt vorgestellt. Mit dem Gesetz soll der strafrechtliche Schutz vor digitaler Gewalt verbessert werden: Insbesondere sollen Strafbarkeitslücken im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt geschlossen werden. Sie betreffen insbesondere das Herstellen sexualisierter Deepfakes und Fälle des sog. digitalen Voyeurismus. Darüber hinaus soll es Betroffenen von digitaler Gewalt erleichtert werden, selbst gegen die Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbart und wurde über mehrere Monate hinweg im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet.

Online-Verfahren vor Zivilgerichten: Amtsgerichte beginnen mit Erprobung (Pressemeldung des BMJV)

An acht deutschen Amtsgerichten beginnt heute die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Zu diesem Zweck wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Tagesverlauf eine erste Version eines digitalen Eingabesystems freischalten. Über das Eingabesystem können Bürgerinnen und Bürger in einem schrittweisen Verfahren eine Klage erstellen und bei einem der teilnehmenden Amtsgerichte einreichen. Das zivilgerichtliche Online-Verfahren steht im Rahmen der Erprobung zunächst für Zahlungsklagen mit einem Streitwert bis 10.000 Euro offen. Bei dem Online-Verfahren handelt es sich um eine eigene Verfahrensart mit eigenen Regeln: Das Verfahren soll vollständig digital geführt werden und für Bürgerinnen und Bürgerinnen günstiger und weniger aufwändig sein als ein herkömmliches Zivilverfahren. In den kommenden Wochen und Monaten sollen weitere Amtsgerichte den Erprobungsbetrieb des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens aufnehmen. Geplant ist derzeit eine Erprobung an 18 Amtsgerichten in 10 Bundesländern. Für einige teilnehmende Amtsgerichte beschränkt sich die Teilnahme auf die Geltendmachung von Fluggastrechten. Ziel der Erprobung ist es, frühzeitig Feedback zum Verfahren und den digitalen Eingabesystemen einzuholen und es kontinuierlich anzupassen und zu erweitern. Durch das zivilgerichtliche Online-Verfahren wird ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung der Justiz geleistet. 

Förmliche Verpflichtung auch per Video: Bundeskabinett beschließt Modernisierung für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung (Pressemeldung des BMJV)

Die sogenannte Verpflichtung von Personen, die für die öffentliche Verwaltung tätig sind, ohne Beamte oder andere Amtsträger zu sein, soll zukünftig auch online möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Bisher ist hierfür ein Präsenztermin erforderlich.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: BMJV und BMBFSFJ schlagen punktuelle Änderungen vor (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) haben heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der punktuelle Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.