Freiwillige Zahlungen für kostenlose Angebote im Internet (Beschluss des BFH 5. Senat)

BFH 5. Senat, Beschluss vom 19.05.2025, AZ V B 25/24, ECLI:DE:BFH:2025:B.190525.VB25.24.0

§ 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 2005, § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 5 S 2 FGO, UStG VZ 2018

Leitsatz

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website stehen, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieses Inhalts die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlungen aufruft.

Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 25. April 2024, Az: 2 K 2085/21, Urteil

Tenor

Auf die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.04.2024 – 2 K 2085/21 wird die Revision zugelassen.

1

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website stehen, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieses Inhalts die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlungen aufruft.

2

Der Senat sieht von einer Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).

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