Beschluss des BVerwG 4. Senat vom 25.03.2026, AZ 4 BN 27.25
Beschluss vom 25.03.2026, AZ 4 BN 27.25, ECLI:DE:BVerwG:2026:250326B4BN27.25.0
Beschluss vom 25.03.2026, AZ 4 BN 27.25, ECLI:DE:BVerwG:2026:250326B4BN27.25.0
Urteil vom 25.03.2026, AZ 7 C 3.25, ECLI:DE:BVerwG:2026:250326U7C3.25.0§ 13 BImSchG, § 16b Abs 7 S 3 BImSchG vom 28.02.2025, § 16b Abs 8 BImSchG vom 28.02.2025, § 16b Abs 9 BImSchG vom 28.02.2025, § 17 BImSchG
Urteil vom 25.03.2026, AZ 7 C 4.25, ECLI:DE:BVerwG:2026:250326U7C4.25.0
Beschluss vom 25.03.2026, AZ 8 B 24.25, 8 B 24.25 (8 C 6.26), ECLI:DE:BVerwG:2026:250326B8B24.25.0§ 132 Abs 2 VwGO, § 28 Abs 1 VwVfG
Beschluss vom 25.03.2026, AZ 1 W-VR 1.26, ECLI:DE:BVerwG:2026:250326B1WVR1.26.0
Beschluss vom 25.03.2026, AZ 5 StR 117/26, ECLI:DE:BGH:2026:250326B5STR117.26.0
Beschluss vom 25.03.2026, AZ IX R 1/26, ECLI:DE:BFH:2026:B.250326.IXR1.26.0§ 52a FGO, § 52d S 2 FGO, § 62 Abs 4 S 5 FGO, § 52a Abs 3 S 1 Alt 2 FGO, § 52a Abs 4 FGO
Nichtannahmebeschluss vom 25.03.2026, AZ 2 BvR 367/26, ECLI:DE:BVerfG:2026:rk20260325.2bvr036726§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG
Beschluss vom 25.03.2026, AZ II ZR 113/23, ECLI:DE:BGH:2026:250326BIIZR113.23.0
Urteil vom 25.03.2026, AZ IV ZR 30/25, ECLI:DE:BGH:2026:250326UIVZR30.25.0
Am 25. März 2026 waren die Mitglieder des Ausschusses Arbeitsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer für einen fachlichen Austausch zu Gast beim Bundesarbeitsgericht. | Nach der Begrüßung durch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner begann ein vom Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Heinrich Kiel moderiertes Fachgespräch. In Diskussionsrunden wurden mehrere Themen behandelt: die Digitalisierung der Justiz und die Verwendung von KI im arbeitsrechtlichen Bereich, die Bedingungen von und die Erfahrungen mit Videoverhandlungen, die Darstellung von Abläufen beim Bundesarbeitsgericht im Rahmen der Geschäftsordnung, die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich Arbeitnehmerbegriff und Anfechtung von Betriebsratswahlen sowie verschiedene prozessuale Fragestellungen im Rahmen des Streitgegenstands.
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB* benachteiligt.
Das Anwaltsnotariat soll für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver werden. Der Zugang zum Anwaltsnotariat soll dazu vereinfacht und familienfreundlicher gestaltet werden. Zudem soll es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, das Amt auch über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus auszuüben. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Der Gesetzentwurf soll die flächendeckende notarielle Versorgung auch in Zukunft sicherstellen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Altersgrenze bei Anwaltsnotarinnen und -notaren umsetzen.
Betroffene von schweren Straftaten sollen im Strafverfahren leichter professionelle Unterstützung erhalten können. Dazu sollen die Regelungen für die psychosoziale Prozessbegleitung fortentwickelt werden. Insbesondere sollen auch Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen künftig einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollen sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung soll der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung generell vereinfacht werden. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den die Bundesregierung heute beschlossen hat.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ein neues Recht auf Reparatur bekommen. Es soll für bestimmte technische Geräte wie insbesondere Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones gelten. Hersteller sollen künftig verpflichtet sein, diese Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat.