Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Heilung eines Gehörsverstoßes im Zivilprozess bei Übergehen von Tatsachenvortrag – hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess – Verfassungsbeschwerde eines Fahrzeugherstellers gegen ein Zivilurteil im Kontext des sog Diesel-Abgasskandals überwiegend erfolgreich (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.03.2026, AZ 2 BvR 1818/23, ECLI:DE:BVerfG:2026:rk20260304.2bvr181823Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 321a ZPO