Gericht

Verhandlungstermin am 1. Juni 2022, 10.00 Uhr in Sachen VIII ZR 287/20 (Weiteres Verfahren der Klageserie gegen Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmen) (Pressemeldung des BGH)

Im Anschluss an sein Urteil vom 6. April 2022 (siehe hierzu Pressemitteilung Nr. 60/2022) wird sich der unter anderem für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in diesem Verhandlungstermin erneut mit Rechtsfragen zu Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen befassen. Es handelt sich um ein weiteres von zahlreichen beim Senat anhängigen Verfahren, in denen Ansprüche gegen ein Berliner Energieversorgungsunternehmen geltend gemacht werden.

Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren verfassungswidrig (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Ablehnung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren verfassungswidrig war. Der Antrag des Beschwerdeführers auf die Bewilligung von Beratungshilfe wurde vom zuständigen Amtsgericht in mehreren Entscheidungen wegen Mutwilligkeit abgelehnt.

Patentnichtigkeitssache: Wirksamkeit einer qualifizierten Signatur in Form der so genannten Container-Signatur; Anwendbarkeit der für den Zivilprozess maßgeblichen Regelung des Verbots der Übermittlung mehrerer elektronischer Dokumente mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur – Container-Signatur im Patentnichtigkeitsverfahren (Zwischenurteil des BGH 10. Zivilsenat)

Zwischenurteil vom 24.05.2022, AZ X ZR 82/21, ECLI:DE:BGH:2022:240522UXZR82.21.0§ 125a Abs 2 PatG, § 125a Abs 3 PatG, § 130a ZPO, § 2 Abs 2a Nr 1 BGH/BPatGERVV, § 4 Abs 2 ERVV

Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend begründeter Verfassungsbeschwerden – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Einlegung ersichtlich substanzloser, teils mit Eilanträgen verbundener Verfassungsbeschwerden (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 24.05.2022, AZ 2 BvR 386/22, 2 BvR 248/22, 2 BvR 284/22, 2 BvR 365/22, 2 BvR 366/22
… mehr
, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220524.2bvr024822
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art 267 Abs 3 AEUV (hier: zur urheberrechtliche Vergütungspflicht für direkt an gewerbliche Endkunden veräußerte PCs) (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 24.05.2022, AZ 1 BvR 2342/17, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220524.1bvr234217Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV, Art 5 Abs 2 Buchst b EGRL 29/2001