Pressestelle des BGH

Erstellt vom Import-Prozess

Verhandlungstermin am 21. Mai 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 111/25 (Reichweite des Halbteilungsgrundsatzes beim Erwerb eines Einfamilienhauses) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob der in § 656c BGB vorgesehene Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer beim Kauf eines Einfamilienhauses auch dann gilt, wenn der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig wird, es sich bei der vermittelten Immobilie nach den objektiven Gegebenheiten nicht um ein Einfamilienhaus handelt, der Käufer sie jedoch als solches nutzen will und diesen Erwerbszweck dem Makler nach Abschluss des Maklervertrags offenlegt.

Revisionshauptverhandlung am 14. Januar 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 277/25 (Verurteilung eines Arztes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen) (Pressemeldung des BGH)

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag (durch Unterlassen), gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und versuchten Totschlags (durch Unterlassen) in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Weiter hat es dem Angeklagten untersagt, für die Dauer von drei Jahren den Beruf des Arztes auszuüben.