Pressestelle des BGH

Erstellt vom Import-Prozess

Verkündungstermin am 9. März 2026 um 11.00 Uhr in Sachen VI ZR 335/24 – Haftung des Impfstoffherstellers für im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung aufgetretene Gesundheitsschäden (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Auskunfts- und Haftungsansprüche zu entscheiden, die von einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend gemacht werden (vgl.
Pressemitteilung Nr. 202/2025 vom 5. November 2025).

Verhandlungstermin am 20. Februar 2026 um 09:00 Uhr in Sachen V ZR 102/24 (Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung trotz Übertragung der Erhaltungslast auf die einzelnen Wohnungseigentümer?) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem voraussichtlich zu klären sein wird, ob eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eine Balkonsanierung beschließen darf, auch wenn nach der Teilungserklärung die einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind.

Revisionshauptverhandlung am 16. Dezember 2025, 11:30 Uhr, in der Strafsache 1 StR 216/25 (Tötung eines tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach (Pressemeldung des BGH)

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat den Angeklagten mit Urteil vom 18. November 2024 wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Den Feststellungen zufolge erschoss der Angeklagte, der sich anlässlich der Weihnachtsfeiertage in einem angemieteten Naturfreundehaus aufhielt, am 23. Dezember 2023 einen von der Gemeinde in dem benachbarten Anwesen untergebrachten tunesischen Staatsangehörigen in dessen Wohnung mit einer halbautomatischen Selbstladepistole. Während der Weihnachtsfeiertage beseitigte er die Leiche, indem er sie mit einer Machete in sechs Teile zerlegte, sie mit Maschendraht umwickelte und in den Rhein warf.