Pressestelle des BGH

Erstellt vom Import-Prozess

Verhandlungstermin am 10. Dezember 2025, 9:00 Uhr, in Sachen IV ZR 34/25 (Zulässigkeit einer Klausel in einer fondsgebundenen Rentenversicherung sog. Riester-Rente, die den Versicherer zu einer nachträglichen Herabsetzung der monatlichen Rente berechtigt) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird über die Zulässigkeit einer Klausel in den Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (sog. Riester-Rente) verhandeln, die den Versicherer zu einer nachträglichen Herabsetzung des im Versicherungsschein genannten Rentenfaktors und dadurch der bei Rentenbeginn zu zahlenden monatlichen Rente berechtigt.

Verhandlungstermin am 2. März 2026 um 11.00 Uhr in Sachen VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23 (sog. „Klimaklagen“ gegen das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotoren) (Pressemeldung des BGH)

Der u.a. für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat verhandelt am 2. März 2026 über zwei Revisionen, in denen sich die Frage stellt, ob Privatpersonen wegen einer drohenden Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Kraftfahrzeugherstellern verlangen können, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotoren zu unterlassen, durch die es zu einem Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre kommt.

Verhandlungstermin am 12. Dezember 2025 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 219/24 (Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Erstherstellung des Sondereigentums bei einem „steckengebliebenen Bau“?) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem voraussichtlich zu klären sein wird, ob sich die Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur erstmaligen Errichtung des Gemeinschaftseigentums nach einer Insolvenz des Bauträgers auch auf die Herstellung von Teilen des Sondereigentums erstreckt.

Verhandlungstermin am Montag, den 15. Dezember 2025 um 11.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VI ZR 335/24 – Haftung des Impfstoffherstellers für im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung aufgetretene Gesundheitsschäden (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Auskunfts- und Haftungsansprüche zu entscheiden, die von einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen angeblicher Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend gemacht werden.

Verhandlungstermin am 15. Januar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 106/25 (Altersüberprüfung beim Verkauf von unbefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob beim Verkauf und Versand von unbefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten eine Überprüfung des Alters des Bestellers beziehungsweise des Empfängers der Lieferung erfolgen muss.

Festakt zum 75-jährigen Bestehen von Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft (Pressemeldung des BGH)

Am heutigen 30. Oktober 2025 fand im Badischen Staatstheater in Karlsruhe vor rund 750 geladenen Gästen ein Festakt aus Anlass des 75-jährigen Bestehens von Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft statt. Die Festrede hielt Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Grußworte sprachen der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Winfried Kretschmann, der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup und die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof Dr. Brunhilde Ackermann. Das Finefones Saxophone Quartet unter Leitung von Peter Lehel sorgte für die musikalische Umrahmung.

Verhandlungstermin am 29. Januar 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 41/24 („Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über den vermögenswerten Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Ansprüche auf Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung von Passagen des Buchs „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ (nachfolgend: „Buch“) sowie Auskunft über den damit erzielten Gewinn zu entscheiden.