Pressestelle des BGH

Erstellt vom Import-Prozess

Verhandlungstermin am 18. März 2026 um 9:00 Uhr in der Sache IV ZR 184/24 (Wirksamkeit eines sogenannten kapitalmarktabhängigen Stornoabzugs bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen?) (Pressemeldung des BGH)

Nr. 19/2026Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird über die Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen entscheiden, die den Versicherer zu einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen berechtigten.

Verkündungstermin am 22. Januar 2026, 14.30 Uhr, in der Sache 3 StR 33/25 (Hauptverhandlung: 27. November 2025) (Pressemeldung des BGH)

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird am 22. Januar 2026 eine Entscheidung verkünden zu Revisionen des Generalbundesanwalts und der Angeklagten gegen ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 1. Juli 2024. Dieses hat die Angeklagten im Zusammenhang mit einer rechtsextremistischen Kampfsportgruppe unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafen beziehungsweise einen von ihnen zu einer Jugendstrafe verurteilt.

Verhandlungstermin am 21. Mai 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 111/25 (Reichweite des Halbteilungsgrundsatzes beim Erwerb eines Einfamilienhauses) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob der in § 656c BGB vorgesehene Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer beim Kauf eines Einfamilienhauses auch dann gilt, wenn der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig wird, es sich bei der vermittelten Immobilie nach den objektiven Gegebenheiten nicht um ein Einfamilienhaus handelt, der Käufer sie jedoch als solches nutzen will und diesen Erwerbszweck dem Makler nach Abschluss des Maklervertrags offenlegt.

Revisionshauptverhandlung am 14. Januar 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 277/25 (Verurteilung eines Arztes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen) (Pressemeldung des BGH)

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag (durch Unterlassen), gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und versuchten Totschlags (durch Unterlassen) in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Weiter hat es dem Angeklagten untersagt, für die Dauer von drei Jahren den Beruf des Arztes auszuüben.