Zum Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei einem sogenannten steckengebliebenen Bau (Pressemeldung des BGH)
Urteil vom 27. Februar 2026 – V ZR 219/24
Urteil vom 27. Februar 2026 – V ZR 219/24
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob bei einer Online-Kündigung von Fitnessstudioverträgen die Bestätigungsseite, auf die der Verbraucher nach Anklicken einer Kündigungsschaltfläche geleitet wird, gegen die verbraucherschützenden Vorgaben des § 312k BGB verstößt, wenn diese Seite nicht nur ein Formular zur Eingabe der für die Kündigung erforderlichen Angaben und eine Schaltfläche zur Bestätigung der Kündigung, sondern auch Informationen zu Kündigungsalternativen, wie zum Beispiel das Pausierenlassen des Vertrags, enthält.
Urteile vom 24. Februar 2026 – VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23
Beschluss vom 10. Februar 2026 – 4 StR 399/25
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird mit den Parteivertretern die in der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2025 (
vgl. hierzu Pressemitteilung Nr. 202/2025) nicht angesprochene Frage erörtern, ob eine Auskunft nach § 84a Abs. 1 AMG über Wirkungen u.a. eines Impfstoffs nur in Bezug auf den beim jeweiligen Anspruchsteller eingetretenen (nachgewiesenen) Gesundheitsschaden (Krankheitsbild) verlangt werden kann.
Beschluss vom 3. Februar 2026 – 6 StR 526/25
Beschluss vom 3. Februar 2026 – 6 StR 531/25
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage zu befassen, ob die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Mietwagen ergebende Verpflichtung zur unverzüglichen Rückkehr zum Betriebssitz nach Ausführung des Beförderungsauftrags mit dem Grundgesetz und dem Unionsrecht in Einklang steht.
Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob die Ablehnung der Aufnahme einer sehbehinderten Patientin in eine Rehaklinik eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellt.
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten aus dem Datenschutzrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob die heimliche Anfertigung von Videoaufnahmen eines Familienmitglieds in einer privaten Wohnküche gegen die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) oder das deutsche bürgerliche Recht verstößt.
Das Landgericht Gera hat den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen Untreue in sechs Fällen und Vorteilsannahme in vierzehn Fällen unter Einbeziehung von rechtskräftigen Einzelgeldstrafen aus einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Zudem hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen.
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Andreas Jurgeleit ist am 29. Januar 2026 im Alter von 65 Jahren verstorben.
Urteil vom 29. Januar 2026 – I ZR 129/25
Urteil vom 28. Januar – VIII ZR 228/23
Beschluss vom 18. November 2025 – II ZB 9/23
Das Landgericht Aachen hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen, Körperverletzung in drei Fällen, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in sechs Fällen und Verstoßes gegen das Waffengesetz (Besitz eines Schlagrings) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt und im Übrigen freigesprochen. Weiter hat es die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten und eine Einziehungsentscheidung getroffen.
Urteil vom 27. Januar 2026 – KZR 10/25
Beschluss vom 31. Juli 2025 – 5 StR 78/25
Urteil vom 22. Januar 2026 – 3 StR 33/25
Nr. 19/2026Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird über die Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen entscheiden, die den Versicherer zu einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen berechtigten.