Präsident des Bundesgerichtshofs a.D. Prof. Dr. Walter Odersky verstorben
Ausgabejahr2026
Erscheinungsdatum20.05.2026
Nr. 087/2026
Am 16. Mai 2026 ist der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Walter Odersky im Alter von 94 Jahren verstorben. Mit ihm verliert die Bundesrepublik Deutschland eine bedeutende, dem Recht und dem europäischen Geist verpflichtete Richterpersönlichkeit, die das Bild und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich geprägt hat.
Prof. Dr. Walter Odersky wurde am 17. Juli 1931 in Neustadt/Oberschlesien geboren. Bei Kriegsende fand seine Familie Aufnahme in Bayern. Nach dem Abitur in Schwandorf/Bayern studierte er als Stipendiat der Hochbegabtenstiftung Maximilianeum Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Pisa. Im Jahr 1954 wurde er promoviert. Nach Abschluss des juristischen Vorbereitungsdiensts im Oberlandesgerichtsbezirk München trat er im Juni 1957 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Er übte sowohl das Amt des Staatsanwalts als auch das Amt des Richters in allen Instanzen der Landesgerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen aus. 1962 berief ihn der damalige bayerische Justizminister und frühere Ministerpräsident Dr. Hans Ehard für vier Jahre zu seinem persönlichen Referenten. Von 1971 bis 1983 leitete er die Strafrechtsabteilung im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. 1983 wurde er zum Präsidenten des Bayerischen Obersten Landesgerichts berufen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 1988 wurde Prof. Dr. Walter Odersky zum Präsidenten des Bundesgerichtshofs ernannt. Hier schloss er sich langjähriger Tradition entsprechend dem Kartellsenat an und war kraft Gesetzes Vorsitzender des Senats für Anwaltssachen und der Großen Senate für Zivil- und Strafsachen. Das Amt des Präsidenten des Bundesgerichtshofs übte er mehr als acht Jahre bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. Juli 1996 aus.
In der Richterpersönlichkeit von Herrn Präsidenten des Bundesgerichthofs a.D. Prof. Dr. Walter Odersky vereinten sich herausragende persönliche Integrität, juristische Brillanz sowie Einfühlungsvermögen in gesellschaftliche Zusammenhänge. Dabei bewahrte er sich einen klaren Blick für die Erfordernisse der Praxis und war stets aufgeschlossen für Neuerungen bei gleichzeitigem Sinn für die Bewahrung des Bewährten. Den Bundesgerichtshof vertrat er mit großer Würde und gewinnender Herzlichkeit.
In die Amtszeit von Prof. Dr. Odersky fielen tiefgreifende politische Veränderungen in Deutschland und seinen östlichen Nachbarländern. Die Herstellung der deutschen Einheit brachte auch für die Justiz vielfältige inhaltliche und organisatorische Probleme mit sich, zu deren Bewältigung Prof. Dr. Odersky maßgeblich beigetragen hat. Sein besonderes Anliegen war das gegenseitige Verständnis der Menschen in den alten und neuen Bundesländern, für das er in seiner richterlichen Tätigkeit, insbesondere als Vorsitzender des Senats für Anwaltssachen, aber auch als Repräsentant des obersten Gerichts der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik in der Öffentlichkeit nachdrücklich eingetreten ist. Zur Förderung des Aufbaus demokratischer und rechtsstaatlicher Ordnungen in den osteuropäischen Staaten nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems knüpfte Prof. Dr. Odersky intensive Kontakte zu Präsidenten und Richtern der obersten Gerichte Polens, der GUS-Staaten, Ungarns, Rumäniens und Tschechiens. Zugleich stellte er enge Verbindungen zu den obersten Gerichten Großbritanniens und Frankreichs her und intensivierte die Beziehungen zur österreichischen und zur italienischen Justiz.
Auf wissenschaftlichem Gebiet ist Prof. Dr. Odersky darüber hinaus durch zahlreiche Publikationen zu unterschiedlichen Rechtsfragen hervorgetreten. Für seine wissenschaftlichen und persönlichen Verdienste hat Prof. Dr. Odersky zahlreiche Auszeichnungen erhalten. 1974 wurde er zum Honorarprofessor der Universität München berufen. Er war Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, der Bayerischen Verfassungsmedaille in Gold, des vom Bundespräsidenten der Republik Österreich verliehenen Großen Goldenen Ehrenzeichens am Bande und des Kommandeurskreuzes mit Stern des Verdienstordens der Republik Polen.
Karlsruhe, den 20. Mai 2026
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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