Verhandlungstermin am 2. Juli 2026 um 11:00 Uhr in den Sachen I ZR 34/23 und I ZR 35/23 (Weitersendung von Rundfunkprogrammen im Seniorenwohnheim) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Vorabentscheidungsverfahren erneut über die Frage, ob die Betreiberin eines Seniorenwohnheims, die über eine Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme durch ein Kabelnetz an die Heimbewohner weitersendet, eine öffentliche Wiedergabe vornimmt.