Verhandlungstermin am 21. Oktober 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 253/25 (Zulässigkeit einer Verbandsklage) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob Schadensersatzansprüche wegen der Irreführung von Verbrauchern gegen den Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH mit einer Verbandsklage nach dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG) geltend gemacht werden können.
