Urteil des BGH 6a. Zivilsenat vom 06.05.2026, AZ VIa ZR 1738/22
Urteil vom 06.05.2026, AZ VIa ZR 1738/22, ECLI:DE:BGH:2026:060526UVIAZR1738.22.0
Urteil vom 06.05.2026, AZ VIa ZR 1738/22, ECLI:DE:BGH:2026:060526UVIAZR1738.22.0
Urteil vom 06.05.2026, AZ VIa ZR 1400/22, ECLI:DE:BGH:2026:060526UVIAZR1400.22.0
Urteil vom 06.05.2026, AZ VIa ZR 638/23, ECLI:DE:BGH:2026:060526UVIAZR638.23.0
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag der Bundesministerinnen Hubig und Prien einen Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten aus dem Datenschutzrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob das Weiterleiten privater Chat-Nachrichten an Dritte gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt.