Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neuer Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Vorgaben veröffentlicht (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen neuen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in das deutsche Recht umgesetzt werden soll. Bereits die vergangene Bundesregierung hatte einen Entwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch seinerzeit nicht abgeschlossen. Die CSRD zielt darauf ab, dass bestimmte Unternehmen über die sozialen und ökologischen Auswirkungen und Risiken ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Ziel des heute veröffentlichten Gesetzentwurfs ist eine möglichst bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie.

Vertragswiderruf unkompliziert durch einen Klick: BMJV legt Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton vor (Pressemeldung des BMJV)

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Mit ihm sollen geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt werden.