Verhandlungstermin am 22. April 2021, 10.00 Uhr, Saal N 004, in der Sache III ZR 169/20 (Rückzahlungsansprüche nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat wird über die Klage auf Rückzahlung von Vergütung nach dem Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags entscheiden.



