BGH 9. Zivilsenat

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Aufnahme eines durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Rechtsstreits: Schuldnerwiderspruch gegen eine Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle und Betreibungslast des Bestreitenden bei einem auf Zahlung Zug um Zug lautenden Titel; unterbrochener Rechtsstreit als anhängiger Rechtsstreit über die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung; Wirksamkeit der Aufnahme des unterbrochenen Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter (Urteil des BGH 9. Zivilsenat)

Urteil vom 11.08.2022, AZ IX ZR 78/21, ECLI:DE:BGH:2022:110822UIXZR78.21.0§ 174 Abs 2 InsO, § 179 Abs 2 InsO, § 180 Abs 2 InsO, § 240 S 1 ZPO, § 756 Abs 1 ZPO