ZivilR

Unterlassungsanspruch einer prominenten Sängerin gegen die Plakatwerbung für eine sog. Tribute-Show: Darstellung einer Person durch eine andere Person als Bildnis der dargestellten Person; auf Bestellung angefertigtes Bildnis; von der Kunstfreiheit gedeckte Werbung für eine Show mit einer der prominenten Sängerin täuschend ähnlich sehenden Darstellerin – Tina Turner (Urteil des BGH 1. Zivilsenat)

Urteil vom 24.02.2022, AZ I ZR 2/21, ECLI:DE:BGH:2022:240222UIZR2.21.0§ 22 Abs 1 KunstUrhG, § 23 Abs 1 Nr 1 KunstUrhG, § 23 Abs 1 Nr 4 KunstUrhG, § 23 Abs 2 KunstUrhG, § 823 Abs 1 BGB

Verhandlungstermin am 5. Mai 2022, 9:00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 209/20 („Dieselverfahren“: Volkswagen AG, EA 897, „Aufheizstrategie“) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat in einem zur mündlichen Verhandlung anstehenden Verfahren über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Einbau eines Motors des Typs EA 897 in ein von der Volkswagen AG hergestelltes Fahrzeug zu entscheiden.