Verhandlungstermin am 30. Mai 2022 um 11.00 Uhr in Sachen VI ZR 172/20 („Wittenberger Sau“) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über einen Anspruch auf Entfernung eines Sandsteinreliefs von einer Kirchenfassade zu entscheiden.







