Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: einstweilige Außervollzugsetzung einer im Eilverfahren getroffenen Umgangsregelung – potentielle Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des umgangsbegehrenden Elternteils bei Verpflichtung zur Teilnahme an Umgängen in Anwesenheit eines Sachverständigung zur Begutachtung der Erziehungseignung – Folgenabwägung (Einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Einstweilige Anordnung vom 23.06.2026, AZ 1 BvR 1160/26, ECLI:DE:BVerfG:2026:rk20260623.1bvr116026Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 1684 Abs 3 S 1 BGB, § 1684 Abs 4 S 3 BGB

Verhandlungstermin am 8. Juli 2026 um 9:00 Uhr in der Sache IV ZR 256/25 (Zum Anspruch des Vertragserben gegen den Beschenkten auf Herausgabe eines lebzeitigen Geschenks des Erblassers) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein durch Erbvertrag eingesetzter Erbe nach einer ihn beeinträchtigenden lebzeitigen Schenkung des Erblassers das Geschenk auch dann vom Beschenkten zurückfordern kann, wenn dem Erblasser im Erbvertrag ein Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag und eine Befugnis zur Änderung der Vertragsbestimmungen vorbehalten war.