Beschluss des BGH Dienstgericht des Bundes vom 08.06.2026, AZ RiSt (B) 1/25
Beschluss vom 08.06.2026, AZ RiSt (B) 1/25, ECLI:DE:BGH:2026:080626BRIST.B.1.25.0
Beschluss vom 08.06.2026, AZ RiSt (B) 1/25, ECLI:DE:BGH:2026:080626BRIST.B.1.25.0
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob die Wohnungseigentümer mehrheitlich die Anbringung eines großformatigen Streetart-Gemäldes („Mural“) auf einer zur Wohnanlage gehörenden Hochhausfassade beschließen können.