Verhandlungstermin am 10. Juli 2026 um 9:00 Uhr in Sachen V ZR 165/25 (Streetart-Fassadengemälde in einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob die Wohnungseigentümer mehrheitlich die Anbringung eines großformatigen Streetart-Gemäldes („Mural“) auf einer zur Wohnanlage gehörenden Hochhausfassade beschließen können.