Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess – hier: Übergehen von Parteivortrag zum Fehlen der Empfangsbevollmächtigung eines Rechtsanwalts, an den eine Zustellung bewirkt worden war – Zum Beweiswert eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.06.2026, AZ 1 BvR 2080/25, ECLI:DE:BVerfG:2026:rk20260610.1bvr208025Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 172 Abs 1 ZPO, § 173 Abs 3 ZPO, § 175 Abs 3 ZPO

Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts: Kabinett beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte sollen modernisiert werden. Künftig sollen Videoverhandlungen durch Schiedsgerichte und elektronische Schiedssprüche gesetzlich ausdrücklich zulässig sein. Außerdem soll es unter gewissen Umständen möglich werden, vor mit Schiedssachen befassten staatlichen Gerichten englische Dokumente einzureichen und Verfahren auf Englisch zu führen. Darüber hinaus soll die Veröffentlichung von schiedsrechtlichen Entscheidungen gefördert werden. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heute beschlossen hat.