Beschluss des BGH 6a. Zivilsenat vom 30.06.2026, AZ VIa ZR 424/24
Beschluss vom 30.06.2026, AZ VIa ZR 424/24, ECLI:DE:BGH:2026:300626BVIAZR424.24.0
Beschluss vom 30.06.2026, AZ VIa ZR 424/24, ECLI:DE:BGH:2026:300626BVIAZR424.24.0
Beschluss vom 30.06.2026, AZ VIa ZR 458/24, ECLI:DE:BGH:2026:300626BVIAZR458.24.0
Beschluss vom 1. Juni 2026 – 4 StR 638/25
Der unter anderem für Ansprüche aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob ein Unternehmen, das auf von anderen Unternehmen betriebenen Webseiten Cookies bereitstellt, dafür haftet, wenn diese Cookies ohne vorherige Einwilligung der jeweiligen Nutzer der Webseiten auf deren Endgeräten gespeichert werden.
Auf Einladung von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig kommen heute Vertreterinnen und Vertreter von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Spanien sowie EU-Justizkommissar McGrath in Berlin zu einem informellen Austausch im sogenannten „Groupe Vendôme“-Format zusammen. Bei dem Treffen sollen aktuelle rechtspolitische Themen erörtert werden. Konkret soll es um die Verbesserung des Schutzes von Frauen vor Gewalt gehen sowie um die Bekämpfung von neuen Phänomenen der digitalen Gewalt wie sexualisierten Deepfakes. Auch Fragen der Resilienz und der Stärkung der Justiz stehen auf der Tagesordnung.