Mitteilung zu den Verfahren – 7 AZR 113/25 – und – 7 AZR 149/25 – (Pressemeldung des BAG)
In den Verfahren – 7 AZR 113/25 – und – 7 AZR 149/25 – ist keine Entscheidung ergangen. Die Verfahren sind aufgrund einer Einigung der Parteien erledigt.
In den Verfahren – 7 AZR 113/25 – und – 7 AZR 149/25 – ist keine Entscheidung ergangen. Die Verfahren sind aufgrund einer Einigung der Parteien erledigt.
Die sogenannte Verpflichtung von Personen, die für die öffentliche Verwaltung tätig sind, ohne Beamte oder andere Amtsträger zu sein, soll zukünftig auch online möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Bisher ist hierfür ein Präsenztermin erforderlich.
An acht deutschen Amtsgerichten beginnt heute die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Zu diesem Zweck wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Tagesverlauf eine erste Version eines digitalen Eingabesystems freischalten. Über das Eingabesystem können Bürgerinnen und Bürger in einem schrittweisen Verfahren eine Klage erstellen und bei einem der teilnehmenden Amtsgerichte einreichen. Das zivilgerichtliche Online-Verfahren steht im Rahmen der Erprobung zunächst für Zahlungsklagen mit einem Streitwert bis 10.000 Euro offen. Bei dem Online-Verfahren handelt es sich um eine eigene Verfahrensart mit eigenen Regeln: Das Verfahren soll vollständig digital geführt werden und für Bürgerinnen und Bürgerinnen günstiger und weniger aufwändig sein als ein herkömmliches Zivilverfahren. In den kommenden Wochen und Monaten sollen weitere Amtsgerichte den Erprobungsbetrieb des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens aufnehmen. Geplant ist derzeit eine Erprobung an 18 Amtsgerichten in 10 Bundesländern. Für einige teilnehmende Amtsgerichte beschränkt sich die Teilnahme auf die Geltendmachung von Fluggastrechten. Ziel der Erprobung ist es, frühzeitig Feedback zum Verfahren und den digitalen Eingabesystemen einzuholen und es kontinuierlich anzupassen und zu erweitern. Durch das zivilgerichtliche Online-Verfahren wird ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung der Justiz geleistet.
Beschluss vom 14.04.2026, AZ 6 StR 90/26, ECLI:DE:BGH:2026:140426B6STR90.26.0
Beschluss vom 14.04.2026, AZ 5 StR 668/25, ECLI:DE:BGH:2026:140426B5STR668.25.0
Beschluss vom 14.04.2026, AZ 6 StR 94/26, ECLI:DE:BGH:2026:140426B6STR94.26.0
Beschluss vom 14.04.2026, AZ 3 B 8.25, 3 B 8.25 (3 C 1.26), ECLI:DE:BVerwG:2026:140426B3B8.25.0
Beschluss vom 14.04.2026, AZ 5 StR 595/25, ECLI:DE:BGH:2026:140426B5STR595.25.0
Beschluss vom 14.04.2026, AZ I ZB 37/25, ECLI:DE:BGH:2026:140426BIZB37.25.0
Beschluss vom 14.04.2026, AZ I ZB 38/25, ECLI:DE:BGH:2026:140426BIZB38.25.0
Beschluss vom 14.04.2026, AZ I ZB 30/25, ECLI:DE:BGH:2026:140426BIZB30.25.0
Beschluss vom 14.04.2026, AZ AnwZ 1/24, ECLI:DE:BGH:2026:140426BANWZ1.24.0
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) haben heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der punktuelle Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.
Beschluss vom 19. März 2026 – 6 StR 443/25
Beschluss vom 13.04.2026, AZ V S 3/26 (PKH), ECLI:DE:BFH:2026:B.130426.VS3.26.0§ 62 Abs 6 S 4 FGO, § 62 Abs 2 S 1 FGO, § 119 Nr 4 FGO
Beschluss vom 13.04.2026, AZ V B 64/25, ECLI:DE:BFH:2026:B.130426.VB64.25.0§ 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Beschluss vom 13.04.2026, AZ V B 35/25, ECLI:DE:BFH:2026:B.130426.VB35.25.0Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 91 Abs 1 S 1 FGO, § 90 Abs 1 S 1 FGO
Beschluss vom 13.04.2026, AZ 3 KSt 1.26, 3 KSt 1.26 (3 C 6.25), ECLI:DE:BVerwG:2026:130426B3KSt1.26.0
Beschluss vom 13.04.2026, AZ 6 B 34.25, ECLI:DE:BVerwG:2026:130426B6B34.25.0
Beschluss vom 2. April 2026 – 1 StR 78/26