Beschluss des BGH 6. Strafsenat vom 15.04.2026, AZ 6 StR 42/26
Beschluss vom 15.04.2026, AZ 6 StR 42/26, ECLI:DE:BGH:2026:150426B6STR42.26.0
Beschluss vom 15.04.2026, AZ 6 StR 42/26, ECLI:DE:BGH:2026:150426B6STR42.26.0
Beschluss vom 15.04.2026, AZ IX B 53/25, ECLI:DE:BFH:2026:B.150426.IXB53.25.0§ 96 Abs 1 S 1 Halbs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO
Beschluss vom 15.04.2026, AZ IX B 96/25, ECLI:DE:BFH:2026:B.150426.IXB96.25.0§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 74 FGO
Urteil vom 15.04.2026, AZ VIa ZR 1270/22, ECLI:DE:BGH:2026:150426UVIAZR1270.22.0
Urteil vom 15.04.2026, AZ VIa ZR 1394/22, ECLI:DE:BGH:2026:150426UVIAZR1394.22.0
Urteil vom 15.04.2026, AZ VIa ZR 620/23, ECLI:DE:BGH:2026:150426UVIAZR620.23.0
In den Verfahren – 7 AZR 113/25 – und – 7 AZR 149/25 – ist keine Entscheidung ergangen. Die Verfahren sind aufgrund einer Einigung der Parteien erledigt.
Die sogenannte Verpflichtung von Personen, die für die öffentliche Verwaltung tätig sind, ohne Beamte oder andere Amtsträger zu sein, soll zukünftig auch online möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Bisher ist hierfür ein Präsenztermin erforderlich.
An acht deutschen Amtsgerichten beginnt heute die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Zu diesem Zweck wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Tagesverlauf eine erste Version eines digitalen Eingabesystems freischalten. Über das Eingabesystem können Bürgerinnen und Bürger in einem schrittweisen Verfahren eine Klage erstellen und bei einem der teilnehmenden Amtsgerichte einreichen. Das zivilgerichtliche Online-Verfahren steht im Rahmen der Erprobung zunächst für Zahlungsklagen mit einem Streitwert bis 10.000 Euro offen. Bei dem Online-Verfahren handelt es sich um eine eigene Verfahrensart mit eigenen Regeln: Das Verfahren soll vollständig digital geführt werden und für Bürgerinnen und Bürgerinnen günstiger und weniger aufwändig sein als ein herkömmliches Zivilverfahren. In den kommenden Wochen und Monaten sollen weitere Amtsgerichte den Erprobungsbetrieb des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens aufnehmen. Geplant ist derzeit eine Erprobung an 18 Amtsgerichten in 10 Bundesländern. Für einige teilnehmende Amtsgerichte beschränkt sich die Teilnahme auf die Geltendmachung von Fluggastrechten. Ziel der Erprobung ist es, frühzeitig Feedback zum Verfahren und den digitalen Eingabesystemen einzuholen und es kontinuierlich anzupassen und zu erweitern. Durch das zivilgerichtliche Online-Verfahren wird ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung der Justiz geleistet.