Förmliche Verpflichtung auch per Video: Bundeskabinett beschließt Modernisierung für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung (Pressemeldung des BMJV)

Die sogenannte Verpflichtung von Personen, die für die öffentliche Verwaltung tätig sind, ohne Beamte oder andere Amtsträger zu sein, soll zukünftig auch online möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Bisher ist hierfür ein Präsenztermin erforderlich.

Online-Verfahren vor Zivilgerichten: Amtsgerichte beginnen mit Erprobung (Pressemeldung des BMJV)

An acht deutschen Amtsgerichten beginnt heute die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Zu diesem Zweck wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Tagesverlauf eine erste Version eines digitalen Eingabesystems freischalten. Über das Eingabesystem können Bürgerinnen und Bürger in einem schrittweisen Verfahren eine Klage erstellen und bei einem der teilnehmenden Amtsgerichte einreichen. Das zivilgerichtliche Online-Verfahren steht im Rahmen der Erprobung zunächst für Zahlungsklagen mit einem Streitwert bis 10.000 Euro offen. Bei dem Online-Verfahren handelt es sich um eine eigene Verfahrensart mit eigenen Regeln: Das Verfahren soll vollständig digital geführt werden und für Bürgerinnen und Bürgerinnen günstiger und weniger aufwändig sein als ein herkömmliches Zivilverfahren. In den kommenden Wochen und Monaten sollen weitere Amtsgerichte den Erprobungsbetrieb des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens aufnehmen. Geplant ist derzeit eine Erprobung an 18 Amtsgerichten in 10 Bundesländern. Für einige teilnehmende Amtsgerichte beschränkt sich die Teilnahme auf die Geltendmachung von Fluggastrechten. Ziel der Erprobung ist es, frühzeitig Feedback zum Verfahren und den digitalen Eingabesystemen einzuholen und es kontinuierlich anzupassen und zu erweitern. Durch das zivilgerichtliche Online-Verfahren wird ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung der Justiz geleistet.