Keine Fristwahrung durch Schriftsatzübermittlung an das beBPO (Beschluss des BAG 5. Senat)
Beschluss vom 04.03.2026, AZ 5 AZB 26/25, ECLI:DE:BAG:2026:040326.B.5AZB26.25.0§ 46c Abs 5 ArbGG, § 66 Abs 1 ArbGG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 6 Abs 3 ERVV
Beschluss vom 04.03.2026, AZ 5 AZB 26/25, ECLI:DE:BAG:2026:040326.B.5AZB26.25.0§ 46c Abs 5 ArbGG, § 66 Abs 1 ArbGG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 6 Abs 3 ERVV
Beschluss vom 04.03.2026, AZ AnwSt (B) 1/22, ECLI:DE:BGH:2026:040326BANWST.B.1.22.0
Beschluss vom 04.03.2026, AZ AnwSt (B) 4/25, ECLI:DE:BGH:2026:040326BANWST.B.4.25.0
Urteil vom 04.03.2026, AZ VIa ZR 473/24, ECLI:DE:BGH:2026:040326UVIAZR473.24.0§ 254 Abs 2 S 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV
Urteil vom 04.03.2026, AZ VIa ZR 471/22, ECLI:DE:BGH:2026:040326UVIAZR471.22.0
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium der Finanzen schlagen die Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen vor: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Sie soll nachhaltiges, an langfristigen Zielen orientiertes Unternehmertum befördern.
Das Designrecht soll modernisiert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Designschutzverfahren sollen effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden Insbesondere sollen neue Designformen ausdrücklich anerkannt und ihre Anmeldung zum Designschutz erleichtert werden.
Beschluss vom 03.03.2026, AZ 1 StR 574/25, ECLI:DE:BGH:2026:030326B1STR574.25.0
Beschluss vom 03.03.2026, AZ X ARZ 92/26, ECLI:DE:BGH:2026:030326BXARZ92.26.0
Beschluss vom 03.03.2026, AZ XI ZR 75/25, ECLI:DE:BGH:2026:030326BXIZR75.25.0
| Der Ausschuss hat die Aufgabe, vor einer Ernennung durch die Regierungen der Mitgliedstaaten eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung des Amts einer Richterin oder eines Richters, einer Generalanwältin oder eines Generalanwalts beim Gerichtshof oder beim Gericht der Europäischen Union abzugeben.
Herr Bundespräsident hat Herrn Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Heinrich Kiel zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Frau Staatssekretärin Leonie Gebers überreichte ihm am 27. Februar 2026 die Ernennungsurkunde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Herr Prof. Dr. Kiel, geboren 1961, studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und wurde dort im Jahr 1990 promoviert. … Herr Prof. Dr. Heinrich Kiel neuer Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts (Pressemeldung des BAG)
Beschluss vom 24. Februar 2026 – 5 StR 678/25
Beschluss vom 02.03.2026, AZ 5 B 23.25, ECLI:DE:BVerwG:2026:020326B5B23.25.0
Beschluss vom 02.03.2026, AZ 1 B 6.26, ECLI:DE:BVerwG:2026:020326B1B6.26.0
Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Markus Krumbiegel mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Herr Krumbiegel, geboren 1971, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 1999 in seiner Geburtsstadt Nürnberg ab. Nach einer Tätigkeit als Beamter des höheren Dienstes im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus trat er 2001 in … Herr Markus Krumbiegel neuer Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht (Pressemeldung des BAG)
Der Bundespräsident hat den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Matthias Kreutzberg-Kowalczyk mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Herr Kreutzberg-Kowalczyk, geboren 1979 in Halberstadt, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 2009 in Wiesbaden ab und trat im Oktober 2009 in die Hessische Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Dort war er bei den Arbeitsgerichten Bad Hersfeld, Fulda, … Herr Matthias Kreutzberg-Kowalczyk ist neuer Richter am Bundesarbeitsgericht (Pressemeldung des BAG)
Der Bundespräsident hat den Richter am Arbeitsgericht Dr. Markus Weingarth, Arbeitsgericht Kiel, mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Herr Dr. Weingarth, geboren 1980 in Berlin, wurde im Jahr 2010 durch die Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert. 2013 legte er in Hamburg die Zweite juristische Staatsprüfung ab. Nach einer Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt … Herr Dr. Markus Weingarth ist neuer Richter am Bundesarbeitsgericht (Pressemeldung des BAG)
Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Christian Liebhart, Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Thomas Schuster und Richter am Oberlandesgericht Dr. Christoph Spielmann zu Richtern am Bundesgerichtshof sowie Richterin am Oberlandesgericht Manuela Zeller zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.