Verhandlungstermin am 17. Juni 2025 um 10:00 Uhr in Sachen EnVR 10/24 (Pressemitteilung der Bundesnetzagentur) (Pressemeldung des BGH)
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob die Bundesnetzagentur berechtigt ist, die Öffentlichkeit unter namentlicher Nennung des betroffenen Energielieferanten über eine Untersagungsverfügung zu informieren.








