Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Zulässigkeit der „Tagesschau-App“ unzulässig – insb unzureichende Darlegungen des Vorliegens der Annahmevoraussetzungen auch noch nach Inkrafttreten des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags – Tenorbegründung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 23.02.2022, AZ 1 BvR 717/18, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220223.1bvr071718§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, RdFunkÄndStVtr 12, RdFunkÄndStVtr 22, § 2 Abs 2 Nr 18 RdStVtr vom 18.12.2008

Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs – Unzulässigkeit der unmittelbar gegen § 20a IfSG gerichteten Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 23.02.2022, AZ 1 BvR 124/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220223.1bvr012422§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 20a IfSG

Verhandlungstermin am 5. Mai 2022, 9:00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 209/20 („Dieselverfahren“: Volkswagen AG, EA 897, „Aufheizstrategie“) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat in einem zur mündlichen Verhandlung anstehenden Verfahren über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Einbau eines Motors des Typs EA 897 in ein von der Volkswagen AG hergestelltes Fahrzeug zu entscheiden.

Teilnahme des Bundesverfassungsgerichts an der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Pressemeldung des BVerfG)

Am 21. Februar 2022 fand in Paris eine Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt. Die Konferenz wurde von dem Verfassungsrat, Staatsrat und Kassationshof der Französischen Republik organisiert. Die Veranstaltung würdigte die Rolle des Gerichtshofs der Europäischen Union bei der Verteidigung der gemeinsamen Werte der Mitgliedstaaten, insbesondere anlässlich des 70-jährigen Bestehens dieser Institution. Im Mittelpunkt der Konferenz stand die Rolle der Richterinnen und Richter bei der Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit in Europa. Seitens des Bundesverfassungsgerichts nahmen der Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und die Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König teil.