Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Heilung eines Gehörsverstoßes im Zivilprozess bei Übergehen von Tatsachenvortrag – hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess – Verfassungsbeschwerde eines Fahrzeugherstellers gegen ein Zivilurteil im Kontext des sog Diesel-Abgasskandals überwiegend erfolgreich (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.03.2026, AZ 2 BvR 1818/23, ECLI:DE:BVerfG:2026:rk20260304.2bvr181823Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 321a ZPO

Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts zum Mitglied des Ausschusses nach Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union berufen (Pressemeldung des BAG)

| Der Ausschuss hat die Aufgabe, vor einer Ernennung durch die Regierungen der Mitgliedstaaten eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung des Amts einer Richterin oder eines Richters, einer Generalanwältin oder eines Generalanwalts beim Gerichtshof oder beim Gericht der Europäischen Union abzugeben.

Herr Prof. Dr. Heinrich Kiel neuer Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts (Pressemeldung des BAG)

Herr Bundespräsident hat Herrn Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Heinrich Kiel zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Frau Staatssekretärin Leonie Gebers überreichte ihm am 27. Februar 2026 die Ernennungsurkunde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Herr Prof. Dr. Kiel, geboren 1961, studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und wurde dort im Jahr 1990 promoviert. Herr Prof. Dr. Heinrich Kiel neuer Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts (Pressemeldung des BAG)