Mehr Entschädigung für letztlich zu Unrecht Inhaftierte: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)
Wer im Rahmen der Strafverfolgung in Deutschland letztlich zu Unrecht inhaftiert wurde, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Das betrifft Fälle, in denen das Verfahren eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet oder eine zunächst erfolgte Verurteilung in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben wird.








