Die neuen Regelungen sehen insbesondere vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern.
Bundesminister der Justiz
Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu:„Ob im Wohnungsbau, bei der Energieversorgung oder sogar im Profifußball: Die Genossenschaft als Rechtsform erfreut sich großer Beliebtheit. Wir machen sie jetzt noch attraktiver. Bereits mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV haben wir viele Schriftformerfordernisse im Genossenschaftsgesetz abgeschafft. Jetzt gehen wir die nächsten Schritte und öffnen das Genossenschaftsrecht weiter für digitale Lösungen. Außerdem beschleunigen wir den Prozess der Gründung von Genossenschaften. Weniger Bürokratie, mehr Offenheit für digitale Lösungen: Das ist auch im Genossenschaftsrecht die richtige Devise.“
Die deutschen Genossenschaften leisten mit ihren insgesamt 23,5 Millionen Mitgliedern einen wesentlichen Beitrag für das Gemeinwohl: Zum Beispiel sorgen Wohnungsgenossenschaften für vergleichsweise günstigen Wohnraum, Kreditgenossenschaften versorgen auch ländliche Regionen mit Bankdienstleistungen vor Ort, Energiegenossenschaften leisten einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende; einzelne Genossenschaften übernehmen Verantwortung, beispielsweise wo der Staat sich aus finanziellen Gründen zurückzieht, und betreiben ehemals kommunale Einrichtungen wie ein Schwimmbad oder eine Stadthalle.
Daher sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften verbessert werden. Diese getroffene Vereinbarung setzt der Gesetzesentwurf mit Blick auf Genossenschaften um.
Im Einzelnen sieht der Gesetzesentwurf folgende Maßnahmen vor:
- Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften:
Zur Förderung der Digitalisierung soll die Textform anstelle der Schriftform verankert werden. Weitere Regelungen
bzw. Klarstellungen betreffen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder. - Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform:Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform soll insbesondere die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt werden. Dies soll durch ein erweitertes Register über genossenschaftliche Prüfungsverbände zur Erhöhung der Transparenz, eine Verordnungsermächtigung zur Standardisierung der Gründungsgutachten, die Beschleunigung der Förderungszweckprüfung durch das Registergericht sowie durch eine Frist für Eintragungen im Genossenschaftsrecht erreicht werden.
- Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften:Zudem sind weitere Maßnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Gesetzesänderungen in den Jahren 2017 und 2020 haben bereits Wirkung gezeigt. Sie sollen nun durch weitere punktuelle Regelungen ergänzt werden, wobei auch Vorschläge des Bundesrates berücksichtigt werden. Vorgesehen ist insbesondere eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände sowie die Stärkung der Staatsaufsicht über die genossenschaftlichen Prüfungsverbände.
Den Gesetzentwurf finden Sie
hier.