Entschädigungsklage – einseitige Erledigungserklärung (Urteil des BFH 10. Senat)
Urteil vom 06.11.2024, AZ X K 3/23 (X K 1/22), X K 3/23, X K 1/22, ECLI:DE:BFH:2024:U.061124.XK3.23.0§ 41 FGO, § 138 FGO, § 198 GVG, § 198ff GVG
Urteil vom 06.11.2024, AZ X K 3/23 (X K 1/22), X K 3/23, X K 1/22, ECLI:DE:BFH:2024:U.061124.XK3.23.0§ 41 FGO, § 138 FGO, § 198 GVG, § 198ff GVG
Beschluss vom 06.11.2024, AZ 4 BN 3/24, 4 BN 3/24 (4 CN 3/24), ECLI:DE:BVerwG:2024:061124B4BN3.24.0
Beschluss vom 06.11.2024, AZ 6 StR 400/24, ECLI:DE:BGH:2024:061124B6STR400.24.0
Beschluss vom 06.11.2024, AZ 5 StR 628/24, ECLI:DE:BGH:2024:061124B5STR628.24.0
Beschluss vom 06.11.2024, AZ 5 StR 490/24, ECLI:DE:BGH:2024:061124B5STR490.24.0
Bauen in Deutschland soll einfacher, günstiger und schneller werden. Dazu soll das Bauvertragsrecht geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung heute beschlossen. Durch die Änderung des Bauvertragsrechts soll es einfacher werden, von gesetzlich nicht zwingenden Standards abzuweichen. Insbesondere die Abweichung von reinen Komfortstandards soll einfacher werden. Fachleute schätzen, dass sich dadurch jedes Jahr über 8 Milliarden Euro Baukosten einsparen lassen.
Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Verpflichtungen von Personen, die für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig werden, selbst aber keine Amtsträger sind, erleichtert werden. In geeigneten Fällen soll ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren unter Verzicht auf einen Präsenztermin gewählt werden können.
Wer im Rahmen der Strafverfolgung in Deutschland letztlich zu Unrecht inhaftiert wurde, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Das betrifft Fälle, in denen das Verfahren eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet oder eine zunächst erfolgte Verurteilung in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben wird.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen verbessert werden. Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beschlossen.
Urteil vom 06.11.2024, AZ VIa ZR 317/21, ECLI:DE:BGH:2024:061124UVIAZR317.21.0
Urteil vom 06.11.2024, AZ VIa ZR 209/22, ECLI:DE:BGH:2024:061124UVIAZR209.22.0
Urteil vom 06.11.2024, AZ VIa ZR 59/22, ECLI:DE:BGH:2024:061124UVIAZR59.22.0
Urteil vom 06.11.2024, AZ VIa ZR 55/21, ECLI:DE:BGH:2024:061124UVIAZR55.21.0
Urteil vom 06.11.2024, AZ VIa ZR 47/22, ECLI:DE:BGH:2024:061124UVIAZR47.22.0
Beschluss vom 23. Oktober 2024 – 4 StR 149/24
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat wird im Rahmen von vier Klagen über die Wirksamkeit von Klauseln zu entscheiden haben, mit denen verschiedene Banken und eine Sparkasse von Verbrauchern Entgelte für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten erhoben haben.