ZivilR

Verhandlungstermin am 9. Dezember 2021 um 11.00 Uhr in Sachen I ZR 222/20 (urheberrechtliche Ansprüche eines Konstrukteurs der Porsche AG auf weitere angemessene Beteiligung nach § 32a UrhG) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über urheberrechtliche Ansprüche auf weitere angemessene Beteiligung des früheren Leiters der Abteilung Karosserie-Konstruktion der Porsche AG am wirtschaftlichen Erfolg des Porsche 911 zu entscheiden.

Verhandlungstermin am 17. September 2021 um 9.30 Uhr in Sachen V ZR 225/20 (Nutzungsverbot für ein Parkhaus durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer?) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, das ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteiltes, stark sanierungsbedürftiges Parkhaus betrifft. Die klagende Teileigentümerin wehrt sich gegen einen Mehrheitsbeschluss, mit dem aus Sicherheitsgründen ein Nutzungsverbot für das Parkhaus verhängt worden ist, ohne dass eine Sanierung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft vorgesehen ist.

Verhandlungstermin am 4. November 2021 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 2/21 (Verwendung des Namens einer weltberühmten Sängerin und des Bildnisses einer Doppelgängerin für die Bewerbung einer Show) (Pressemeldung des BGH)

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob es zulässig ist, in der Werbung für eine Show, in der Lieder einer weltberühmten Sängerin nachgesungen werden, den Namen der Sängerin und das Bildnis einer Doppelgängerin zu verwenden.

Kaufvertrag über ein vom sog. Dieselskandal betroffenes Fahrzeug: Fehlende Eignung für die gewöhnliche Verwendung; Ersatzbeschaffung bei Unmöglichkeit der Lieferung einer dem Kaufgegenstand vollständig entsprechenden Sache; Ersetzung der Kaufsache durch eine gleichartige und gleichwertige Sache; Beschaffungspflicht des Verkäufers bei Lieferbarkeit lediglich eines Nachfolgemodells; Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim Verbrauchsgüterkauf nur innerhalb der regelmäßigen kaufrechtlichen Verjährungsfrist (Urteil des BGH 8. Zivilsenat)

Urteil vom 21.07.2021, AZ VIII ZR 254/20, ECLI:DE:BGH:2021:210721UVIIIZR254.20.0§ 133 BGB, § 157 BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 437 Nr 1 BGB

Verhandlungstermin am 2. September 2021, 9.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 192/20 („Dieselverfahren“: Verwendung von EA189-Motoren durch die Audi AG, Bemessung des Nutzungsvorteils beim Leasing) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat über Schadensersatzansprüche wegen des Leasings und anschließenden Kaufs eines von der beklagten Audi AG hergestellten Kraftfahrzeugs zu entscheiden, in dem ein vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffener Dieselmotor der Baureihe EA189 verbaut ist.

Wohnungseigentum: Erforderlichkeit einer einheitlichen Jahresabrechnung für eine Mehrhausanlage mit nach der Gemeinschaftsordnung in eigener Zuständigkeit über die Lasten und Kosten entscheidenden Untergemeinschaften; zwingendes Erfordernis eines Beschlusses der Gesamtgemeinschaft über die Gesamtabrechnung und die Instandhaltungsrücklage; Befugnis der Untergemeinschaften zur eigenständigen Beschlussfassung über Teile der einheitlichen Jahresabrechnung (Urteil des BGH 5. Zivilsenat)

Urteil vom 16.07.2021, AZ V ZR 163/20, ECLI:DE:BGH:2021:160721UVZR163.20.0§ 28 Abs 3 aF WoEigG

Pflegeheimvertrag: Vorrang des Leistungserbringungsrechts nach dem SGB XI vor vertraglichen Vereinbarungen nach dem WBVG bei mittelbarer Inanspruchnahme von Sozialleistungen nach dem SGB XI durch eine private Pflegeversicherung; Wirksamkeit der Vereinbarung einer Platz- oder Reservierungsgebühr für die Zeit vor der Aufnahme in das Pflegeheim bis zum tatsächlichen Einzugstermin (Urteil des BGH 3. Zivilsenat)

Urteil vom 15.07.2021, AZ III ZR 225/20, ECLI:DE:BGH:2021:150721UIIIZR225.20.0§ 15 Abs 1 S 1 WBVG, § 15 Abs 1 S 2 WBVG, § 23 SGB 11, § 28 SGB 11, § 87a Abs 1 S 1 SGB 11