Verhandlungstermin am 26. Januar 2022, 9.00 Uhr, in Sachen IV ZR 144/21 (Betriebsschließungsversicherung) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird sich mit der Frage zu befassen haben, ob einem Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen.



