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Nichtannahmebeschluss: Missachtung des § 275 FamFG (Verfahrensfähigkeit des Betroffenen unabhängig von Geschäftsfähigkeit) im betreuungsgerichtlichen Verfahren verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 23.05.2022, AZ 1 BvR 842/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220523.1bvr084222Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1896 BGB

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) sowie auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) in einem Zivilverfahren bzgl die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs – Versagung von PKH ohne Berücksichtigung relevanten Parteivorbringens sowie unter unzulässiger Beweisantizipation (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 20.05.2022, AZ 2 BvR 1982/20, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220520.2bvr198220Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 323 BGB

Unzulässige Vorlage eines Amtsgerichts zum Säumniszuschlag auf Prämienrückstände in der privaten Pflichtkrankenversicherung (§ 193 Abs. 6 Satz 2 VVG) (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage des Amtsgerichts Wiesbaden zu § 193 Abs. 6 Satz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für unzulässig erklärt, da sie den Begründungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht genügt. Die Vorlage betrifft die Frage, ob diese Vorschrift insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Versicherungsnehmer für jeden angefangenen Monat eines Prämienrückstandes einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des Prämienrückstandes zu entrichten hat.

Besuch einer Delegation des kolumbianischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Am 18. und 19. Mai 2022 besuchte eine Delegation des kolumbianischen Verfassungsgerichts unter Leitung der Vizepräsidentin Diana Fajardo Rivera das Bundesverfassungsgericht. Die Delegationsmitglieder wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Die Themen der Fachgespräche waren unter anderem das Individualbeschwerdeverfahren und die Meinungsfreiheit sowie die Rechte der Natur und der Klimaschutz. Darüber hinaus diente der Besuch dem allgemeinen Erfahrungsaustausch beider Gerichte.

22. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2022 im Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Am Sonntag, dem 22. Mai 2022, findet im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das 22. Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „Alternative Fakten – leben wir im selben Universum?“ unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) statt. Veranstalter des Verfassungsgesprächs sind die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht.

Stattgebender Kammerbeschluss: Zulässigerklärung einer Überstellung zur Strafverfolgung an die Tschechische Republik trotz Strafklageverbrauchs infolge einer Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft verletzt Art 50 EUGrdRCh (Doppelbestrafungsverbot) – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.05.2022, AZ 2 BvR 1110/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220519.2bvr111021§ 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 3 Nr 2 EGRaBes 584/2002, Art 4 Nr 3 EGRaBes 584/2002, Art 3 Abs 2 EU, Art 50 EUGrdRCh

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG (allgemeine Handlungsfreiheit, Bindung an Recht und Gesetz) durch nicht nachvollziehbare Auslegung des Art 75 Abs 2 S 2 BayBG (juris: BG BY 2008) hinsichtlich eines Tätowierungsverbots für Polizeivollzugsbeamte in Bayern (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 18.05.2022, AZ 2 BvR 1667/20, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220518.2bvr166720Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 75 Abs 2 S 2 BG BY 2008

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gg Zwangsräumung trotz ärztlich bescheinigter Anhaltspunkte für eine mögliche Suizidgefahr – Verfassungsrechtliche Bedenken wg fachgerichtlicher Annahme, die Gefahr würde sich nicht realisieren – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wg Begründungsmangels mit Blick auf die bereits vollzogene Räumung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 17.05.2022, AZ 2 BvR 661/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220517.2bvr066122Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 93 Abs 1 S 3 BVerfGG, § 765a ZPO, § 766 ZPO

Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts vier Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) in der Freien und Hansestadt Hamburg, in der Freien Hansestadt Bremen sowie in der Stadt Freiburg im Breisgau betreffen.