Gericht

Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen unterlassenem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) nicht zur Entscheidung angenommen. Sie betrifft die Frage, ob der Bundesgerichtshof mit der Anerkennung einer urheberrechtlichen Vergütungspflicht für direkt an gewerbliche Endkunden veräußerte PCs das Recht des Beschwerdeführers auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt hat, weil die Entscheidung ohne Durchführung eines Vorabentscheidungsersuchens gemäß Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erging.

Entschädigungsanspruch des direkt vermarktenden Betreibers einer Erneuerbare-Energien-Anlage bei Einspeisereduzierung wegen eines Netzengpasses: Ersatz der aufgrund eines Direktvermarktungsvertrags entgangenen Vergütung; Ersatz für Einspeisemanagementmaßnahmen bei Reduktion des anzulegenden Wertes auf null in langanhaltenden Phasen negativer Börsenstrompreise – Windpark Högel (Urteil des BGH 13. Zivilsenat)

Urteil vom 28.06.2022, AZ XIII ZR 4/21, ECLI:DE:BGH:2022:280622UXIIIZR4.21.0§ 15 Abs 1 S 1 EEG 2017, § 19 EEG 2017, § 20 EEG 2017, § 51 Abs 1 EEG 2017

Krankenversicherung – Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler (juris: SzBeitrVfGrs) – geregelter Abzug von Werbungskosten bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen – entsprechende Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen aufgrund des Gebots der Belastungsgleichheit (Urteil des BSG 12. Senat)

Urteil vom 28.06.2022, AZ B 12 KR 11/20 RArt 3 Abs 1 GG, § 240 SGB 5, § 3 Abs 1 SzBeitrVfGrs, § 3 Abs 1b S 1 SzBeitrVfGrs, § 3 Abs 1b S 2 SzBeitrVfGrs

Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts beim italienischen Verfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König besuchte vom 21. Juni bis 23. Juni 2022 das italienische Verfassungsgericht in Rom und wurde dort von dem Präsidenten Prof. Giuliano Amato empfangen. Es fanden Fachgespräche unter anderem zu verfassungsrechtlichen Fragestellungen innerhalb der Europäischen Union statt. Daneben trafen die Delegationsmitglieder im Rahmen eines Empfangs auch auf die Justizministerin der Republik Italien Prof. Marta Maria Cartabia.

Erfolgloser Eilantrag zur vorläufigen Einsetzung von Vorsitzenden in mehreren Bundestagsausschüssen (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (im Folgenden: Antragstellerin) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag war darauf gerichtet, die von der Antragstellerin benannten Kandidaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig als Vorsitzende mehrerer Ausschüsse im Deutschen Bundestag einzusetzen.