BGH

Verhandlungstermine in Sachen Thermofensterin den Verfahren VI ZR 813/20 und VI ZR 268/20 wegen Rücknahme der Revision aufgehoben (Pressemeldung des BGH)

Der VI. Zivilsenat hat den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 9. März 2021 in dem Verfahren VI ZR 813/20 (siehe Pressemitteilung 157/20) aufgehoben, da der klagende Fahrzeugkäufer die Revision zurückgenommen hat. Aus dem gleichen Grunde war in dem Verfahren VI ZR 268/20 auch der auf den 23. Februar 2021 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung (siehe Pressemitteilung 142/20) aufgehoben worden.

Verfahren betreffend die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts: Absehen von der Anhörung des Betroffenen; pauschaler Verweis auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Gesundheitsgefahren; Einwilligungsvorbehalt nur bei erheblicher Vermögensgefährdung; Anordnung gegen den freien Willen des Betroffenen (Beschluss des BGH 12. Zivilsenat)

Beschluss vom 24.02.2021, AZ XII ZB 503/20, ECLI:DE:BGH:2021:240221BXIIZB503.20.0§ 34 Abs 3 S 1 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 278 Abs 5 FamFG, § 1903 Abs 1 BGB