Verhandlungstermin am 8. Juli 2021 um 10.00 Uhr in Sachen I ZR 96/20 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht, wenn sie außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts abschließen.