BGH

Verhandlungstermin am 27. Oktober 2022 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 157/21 (Urheberrechtliche Zulässigkeit einer sogenannten „Cheat-Software“) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz wegen des Vertriebs von Software zu entscheiden, die dem Nutzer das Manipulieren des auf einer Spielkonsole ablaufenden Programms ermöglicht.

Entschädigungsanspruch des direkt vermarktenden Betreibers einer Erneuerbare-Energien-Anlage bei Einspeisereduzierung wegen eines Netzengpasses: Ersatz der aufgrund eines Direktvermarktungsvertrags entgangenen Vergütung; Ersatz für Einspeisemanagementmaßnahmen bei Reduktion des anzulegenden Wertes auf null in langanhaltenden Phasen negativer Börsenstrompreise – Windpark Högel (Urteil des BGH 13. Zivilsenat)

Urteil vom 28.06.2022, AZ XIII ZR 4/21, ECLI:DE:BGH:2022:280622UXIIIZR4.21.0§ 15 Abs 1 S 1 EEG 2017, § 19 EEG 2017, § 20 EEG 2017, § 51 Abs 1 EEG 2017