Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes: Die förmliche Verpflichtung von Bediensteten der öffentlichen Verwaltung soll zukünftig auch per Videokommunikation möglich sein (Pressemeldung des BMJV)
Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Verpflichtungen von Personen, die für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig werden, selbst aber keine Amtsträger sind, erleichtert werden. In geeigneten Fällen soll ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren unter Verzicht auf einen Präsenztermin gewählt werden können.







