Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Josef Biebl im Ruhestand (Pressemeldung des BAG)

| Herr Dr. Biebl hat sich im Präsidium und im Verein der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts mit Tatkraft und Geschick für die Belange des richterlichen Kollegiums eingesetzt. Er genießt wegen seiner freundlichen und zugewandten Art bei allen Angehörigen des Bundesarbeitsgerichts hohe Wertschätzung. Das Bundesarbeitsgericht verliert mit ihm eine exzellente Richterpersönlichkeit.

Werkshalle

Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Josef Biebl im Ruhestand (Pressemeldung des BAG)

| Herr Dr. Biebl hat sich im Präsidium und im Verein der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts mit Tatkraft und Geschick für die Belange des richterlichen Kollegiums eingesetzt. Er genießt wegen seiner freundlichen und zugewandten Art bei allen Angehörigen des Bundesarbeitsgerichts hohe Wertschätzung. Das Bundesarbeitsgericht verliert mit ihm eine exzellente Richterpersönlichkeit.

Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer sorgerechtlichen Sache – allerdings verfassungsrechtliche Zweifel bzgl hinreichender Tatsachengrundlagen im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren (Maßstäbe zur Bedeutung des sog Parental Alienation Syndrome in Sachverständigengutachten) (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 27.08.2025, AZ 1 BvR 1473/25, ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250827.1bvr147325Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1666a BGB, § 1666 Abs 1 BGB