Unzulässige Verfassungsbeschwerde zu einem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts (Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven) (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. In dem zugrundeliegenden Verfahren wandten sich die Beschwerdeführenden gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts zur Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven.

Rückforderungsklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei vom Schuldner erkannter Zahlungsunfähigkeit; Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes bei Sanierungsversuch des Schuldners mit Inanspruchnahme eines Sanierungsberaters; Anfechtbarkeit der Zahlungen an den Sanierungsberater; Benachteiligungsvorsatz bei drohender Zahlungsunfähigkeit; Sanierungsberater als nahestehende Person; Einforderung des Rechtsanwaltshonorars ohne Berechnung mit näheren Angaben (Urteil des BGH 9. Zivilsenat)

Urteil vom 03.03.2022, AZ IX ZR 78/20, ECLI:DE:BGH:2022:030322UIXZR78.20.0§ 15a InsO, § 15b InsO, § 18 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 138 Abs 2 Nr 2 InsO